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01.03.2018

GOZ-Frage des Monats: Aufsuchende Behandlung von Privatpatienten im Seniorenheim

Wir haben mit einem Altenheim einen Kooperationsvertrag. Als die halbjährliche Visite mit Befundaufnahme anstand, stellte sich eine neue Patientin vor, die privatversichert ist. Was sind in diesem Fall die berechnungsfähigen Positionen?

Bei regelmäßigen Besuchen in einer Pflegeeinrichtung, einem Seniorenheim oder dergleichen zu vorher vereinbarten Zeiten ist für den Besuch eines Privatpatienten die Geb.-Nr. 48 GOÄ zutreffend. Daneben können außer der Ä1 alle anderen zahnmedizinisch notwendigen Leistungen zur Berechnung kommen. Weiter kann gem. § 8 GOZ (siehe dort) Wegegeld berechnet werden. Werden in einer Einrichtung mehrere Patienten behandelt, kann das Wegegeld aber nur anteilig, auch unter Berücksichtigung der mitbehandelten Kassenpatienten, berechnet werden. Das heißt, wurden z. B. unabhängig vom Versicherungsstatus zwölf Patienten im Heim aufgesucht, würde für jeden Privatpatienten jeweils nur ein Zwölftel des Wegegeldes berechnet werden können.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:

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