Gutachten | Schlichtung | Rechnungsprüfung
Die Zahnärztekammer Berlin vermittelt Sachverständige zur Erstellung privatzahnärztlicher Gutachten.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, können Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung der zahnärztlichen Behandlung beauftragen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen der auf den nachfolgenden Listen aufgeführten Sachverständigen und vereinbaren Sie direkt mit diesem einen Termin.
Die Gebühren für die Erstellung eines Gutachtens betragen in der Regel zwischen 200,00 € und 800,00 € und sind vom Patienten zu tragen. In schwierigen Fällen können die Kosten auch deutlich höher sein. Wir empfehlen, die Kostenfrage vorab mit dem Sachverständigen zu besprechen.
Gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) müssen beachten, dass für Gutachten über Kronen und Zahnersatz die gesetzliche Krankenkasse zuständig ist. Bitte wenden Sie sich daher zunächst an Ihre Krankenkasse.
Bei den nachfolgend aufgeführten Sachverständigen handelt es sich um Sachverständige, die im Auftrag von (Privat-)Patienten, ggf. zur Vorbereitung eines Zivilprozesses, tätig sind und daher als "außergerichtliche Sachverständige" bezeichnet werden.
Gerichtliche Sachverständige, d.h. solche, die von einem Gericht zur Beurteilung von zahnmedizinischen Sachverhalten herangezogen werden, werden ausschließlich Gerichten auf Anfrage mitgeteilt.
Außergerichtliche Sachverständige
Ihre Ansprechpartner:
Sarah Kopplin
Tel.: (030) 34 808 149
Fax: (030) 34 808 249
E-Mail senden
Janne Jacoby
Tel.: (030) 34 808 145
Fax: (030) 34 808 245
E-Mail senden
Anne Wiesegart
Tel.: (030) 34 808 151
Fax: (030) 34 808 251
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Die Zahnärztekammer Berlin schlichtetbei Streitigkeiten zwischen Patienten und Zahnärzten.
Schlichtungen sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien möglich. Das Einverständis kann jederzeit widerrufen werden.
Vorab finden Sie hier einige Informationen zu Beschwerden von Patienten über Zahnärzte.
Beschwerden und Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können nur bearbeitet werden, wenn der Patient den Zahnarzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet. Hierzu kann folgendes Dokument "Entbindung von der Schweigenpflicht" verwendet werden.
Bitte geben Sie bei Anfragen oder Beschwerden per E-Mail Ihren vollständigen Namen und Ihre Postanschrift an.
Ihre Ansprechpartner:
Sarah Kopplin
Tel.: (030) 3 48 08 149
Fax: (030) 3 48 08 249
E-Mail senden
Janne Jacoby
Tel.: (030) 3 48 08 145
Fax: (030) 3 48 08 245
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Anne Wiesegart
Tel.: (030) 34 808 151
Fax: (030) 34 808 251
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Hinweise für Patienten, die beabsichtigen, eine zahnärztliche Rechnung durch die Zahnärztekammer Berlin prüfen zu lassen
- Rechnungsprüfungen werden von uns nur dann durchgeführt, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die Rechnung nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ordnungsgemäß erstellt wurde.
- Anfragen zu Ihrem Versicherungstarif oder Fragen zum Umfang Ihres Versicherungsschutzes können wir nicht beantworten, da dies nicht in den Aufgabenbereich einer Landeszahnärztekammer gehört.
- Bitte lassen Sie sich zuerst die Rechnung von Ihrem Zahnarzt erläutern. Scheuen Sie sich dabei nicht, alles zu erfragen, was Ihnen unklar erscheint. Ihr Zahnarzt hat selbst ein Interesse daran, dass Sie die Rechnung verstehen und nachvollziehen können. Andererseits können auch Ihrem Zahnarzt einmal Fehler bei der Rechnungslegung unterlaufen.
- Sollten Ihnen dennoch Zweifel an der Korrektheit der Rechnung verbleiben, können Sie die Zahnärztekammer Berlin unter Nennung der Gründe um eine Prüfung dieser Rechnung bitten. Dazu senden Sie bitte Ihr Anschreiben und die betreffende vollständige Rechnung in Kopie (bitte keine Originale, die Unterlagen werden von uns einbehalten) per Post zur Prüfung an die Zahnärztekammer Berlin.
- Wir können die Prüfung einer Rechnung lediglich nach formalen gebührenrechtlichen Bestimmungen vornehmen, da wir Angaben zum konkreten Behandlungsablauf in der Regel nicht beurteilen können. Außerdem müssen wir von Ihrem Zahnarzt, der die Rechnung erstellt hat, unter Umständen eine schriftliche Stellungnahme erbitten. Daher werden anonymisierte Rechnungen von uns nicht geprüft.
- Bei sehr umfangreichen Unterlagen, die von uns geprüft werden sollen, behalten wir uns die Berechnung eines Auslagenersatzes vor. Hierüber informieren wir Sie gegebenenfalls vor Durchführung der Prüfung und stellen Ihren Auftrag zur Rechnungsprüfung zunächst zurück.
- Rechnungsprüfungen können nur durchgeführt werden, wenn der Patient den Zahnarzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet. Bitte nutzen Sie dazu das Dokument "Entbindung von der Schweigenpflicht (Rechnungsprüfung)".
Ihre Ansprechpartner:
Daniel Urbschat
Tel.: (030) 34 808 113
Fax: (030) 34 808 213
E-Mail senden
Susanne Wandrey
Tel.: (030) 34 808 148
Fax: (030) 34 808 248
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