Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen, kurz LAG genannt, ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 21 SGB V im Land Berlin zuständig ist für die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten, Grund- und Sonderschulen. In weiterführenden Schulen, in denen der Kariesbefall überdurchschnittlich hoch ist, wird ebenfalls eine spezielle Prophylaxe angeboten.
Mitglieder der LAG sind die Zahnärztekammer Berlin, die Landesverbände der Krankenkassen sowie das Land Berlin.
Gruppenprophylaxe bedeutet, dass nicht jedes Kind für sich alleine lernt. In der Gruppe lassen sich bekanntlich leichter Kenntnisse aneignen und Fertigkeiten erwerben. 75 speziell für die Gruppenprophylaxe ausgebildete Mitarbeiterinnen der LAG besuchen täglich die Berliner Kindertagesstätten und Schulen. Sie vermitteln den Kindern alles, was diese zur Gesunderhaltung ihrer Zähne wissen müssen und tun können.
In ausgesuchten Schulen erfolgt eine Fluoridierung in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Zahnärztlichen Diensten.
Die LAG ist auch für Erwachsene da – jedenfalls wenn sie Eltern, Lehrer oder Erzieher sind und den Kindern vermitteln möchten: Gesunde Zähne machen Spaß.