Beantragung des eHBA
Aktuelle Hinweise
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
aktuell erhalten Sie von einem Praxissoftwaredienstleister die Aufforderung, ein kostenpflichtiges Update für den Konnektor zur Telematik-Infrastruktur (TI) vornehmen zu lassen und unverzüglich den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu beantragen.
Hierbei ist jedoch von Bedeutung zu wissen, dass derzeit weder alle Softwarehersteller für Privatärztliche Verrechnungsstellen in der Lage sind, den Anforderungen für eine entsprechende Anbindung nachzukommen, noch gibt es ausreichend Konnektoren, welche dem Standard der neuesten Generation entsprechen.
Unabhängig von der Möglichkeit, den eHBA bereits heute zu beantragen, wird Sie die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin in den kommenden Monaten, voraussichtlich beginnend im November 2020, anschreiben und auffordern, den eHBA über die entsprechenden Dienstleister zu beantragen, damit Ihnen der eHBA fristgerecht für die verpflichtende Teilnahme an kommenden medizinischen TI-Anwendungen ab dem 1.7.2021 vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für den TI-Anschluss sowie für den eHBA durch die Anbieter festgelegt werden. Die ZÄK Berlin erhebt keine Kosten für den eHBA und hat keinen Einfluss auf die Festlegung durch die Dienstleister.
Dr. Helmut Kesler | Dr. Dietmar Kuhn |
Referat Praxisführung | Referat Berufsrecht | Mitgliederverwaltung |
Weitere Informationen zum eHBA finden Sie auf der Website der KZV Berlin