E-Rezept und E-Patientenakte
Gesetze
Künftig sollen elektronische Rezepte und digitale Patientenakten im Alltag genutzt werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu Mitte Dezember die entsprechenden Gesetze beschlossen. Digitale Lösungen sollen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland verbessern. E-Rezepte sind seit dem 01.01.2024 für Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtend.
Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Patientenakten bekommen – es sei denn, sie lehnen diese ausdrücklich für sich ab. Daten- und Patientenschützer fordern, dass man weiterhin aktiv zustimmen muss, bevor die persönlichen sensiblen Daten an Dritte, z. B. zu Forschungszwecken, weitergegeben werden.
Die elektronische Patientenakte soll zu einer effizienteren Medizin führen. Momentan fehlen häufig wichtige Informationen, z. B. bei akuten Notfällen, oder Gesundheitsdaten sind über mehrere Standorte verteilt, weshalb es zu Fehldiagnosen und Doppeluntersuchungen kommt.
ZÄK Berlin