Eigene Signatur – eigener eHBA
Angestellte Zahnärzte
Mittels des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) können qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden, die die manuelle Unterschrift ersetzen. Jeder eHBA ist ausschließlich
einem Zahnarzt zugeordnet.
Daher muss auch jeder angestellte Zahnarzt, sofern er unterschriftsberechtigt ist und z. B. ein E-Rezept oder eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, diese mit seinem eigenen eHBA signieren. Nur ein eHBA pro Praxis ist dann nicht ausreichend.
Die Refinanzierung durch die KZV Berlin in Höhe von 233 Euro ist bereits länger ausgelaufen und galt nur für Anträge, die bis zum 30.06.2023 eingereicht wurden.
Mitgliederverwaltung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines eHBA: zaek-berlin.de/ehba