02.12.2019

Fehlzeitenmeldung der Auszubildenden

Fehlzeitenbescheinigung zum Download

Um den Fehlzeiten Einhalt zu gebieten, findet sich in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung und Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter der Zahnärztekammer Berlin vom 13.12.2017 der geänderte Paragraf 8. Der besagt, die Ausbildungszeit ist insbesondere nicht zurückgelegt, wenn die Auszubildende oder der Auszubildende mehr als 30 Tage während der gesamten Ausbildungszeit am Berufsschulunterricht nicht teilgenommen hat. Sechs Fehlstunden am Berufsschulunterricht sind mit einem Fehltag am Berufsschulunterricht zu werten. Und wer mehr als 45 Arbeitstage während der gesamten Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte gefehlt hat oder an nach Vorgabe der Zahnärztekammer Berlin zu absolvierenden Lehrgangstagen der überbetrieblichen Ausbildung der Zahnärztekammer Berlin nicht teilgenommen hat. Das bedeutet, jede Ausbilderin oder Ausbilder muss mit der Prüfungsanmeldung die Fehlzeiten melden. Ein gleiches gilt, wenn die Ausbildung in der jeweiligen Praxis beendet wurde. Es ist dringend erforderlich, dem

Referat Aus- und Fortbildung ZFA mit der Mitteilung über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung, auch aufgelaufene Fehlzeiten zur Kenntnis zu geben. Hier können Sie eine entsprechende

Fehlzeitenbescheinigung herunterladen. Der Prüfungsausschuss wird, im Rahmen seines Ermessens, die zu Prüfenden bei Überschreitung der Fehlzeitenregelung ggf. nicht zur Prüfung zulassen. Wir raten Ihnen, eine Statistik über die Fehltage zu führen.

Wir sind für Sie da! Dr. Detlef Förster
Referat Aus- und Fortbildung ZFA

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