06.12.2019
Im Verlauf einer Wurzelkanalbehandlung muss die Trepanationsöffnung oft mehrmals provisorisch verschlossen werden. Das anschließende Entfernen des provisorischen Verschlusses stellt unseres Erachtens aber keine erneute Trepanation dar, da die Trepanationsöffnung und der Zugang zu den Wurzelkanälen schon präpariert sind und lediglich die provisorische Abdeckung entfernt wird. Der BZÄK-Kommentar vertritt allerdings, dass das Entfernen von definitiven Verschlüssen bei weitergehenden Wurzelkanalbehandlung nach der Geb.-Nr. 2390 GOZ berechnungsfähig sei. Auch ein hochwertiger Verschluss, der qualitativ einer definitiven Versorgung gleichkommt, bleibt aber ein provisorischer, solange die WKB noch nicht abgeschlossen ist. Eine erneute Berechnung nach der Geb.-Nr. 2390 GOZ bei jeder Wiedereröffnung ist daher nicht möglich. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!
GOZ-Frage des Monats
Geb.-Nr. 2390 GOZ bei laufender WKB
Können wir für das Entfernen der provisorischen Füllung die Trepanation berechnen?Im Verlauf einer Wurzelkanalbehandlung muss die Trepanationsöffnung oft mehrmals provisorisch verschlossen werden. Das anschließende Entfernen des provisorischen Verschlusses stellt unseres Erachtens aber keine erneute Trepanation dar, da die Trepanationsöffnung und der Zugang zu den Wurzelkanälen schon präpariert sind und lediglich die provisorische Abdeckung entfernt wird. Der BZÄK-Kommentar vertritt allerdings, dass das Entfernen von definitiven Verschlüssen bei weitergehenden Wurzelkanalbehandlung nach der Geb.-Nr. 2390 GOZ berechnungsfähig sei. Auch ein hochwertiger Verschluss, der qualitativ einer definitiven Versorgung gleichkommt, bleibt aber ein provisorischer, solange die WKB noch nicht abgeschlossen ist. Eine erneute Berechnung nach der Geb.-Nr. 2390 GOZ bei jeder Wiedereröffnung ist daher nicht möglich. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!
Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:
Erstattungs-Höchstsätze im Grundschutz-Tarif
Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Einbringung eines "Kollagen-Dentalkegels" in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
- Berechnung von Socket Preservation
- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
- Zahnfarbbestimmung