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06.12.2019

GOZ-Frage des Monats

Geb.-Nr. 2390 GOZ bei laufender WKB

Können wir für das Entfernen der provisorischen Füllung die Trepanation berechnen?

Im Verlauf einer Wurzelkanalbehandlung muss die Trepanationsöffnung oft mehrmals provisorisch verschlossen werden. Das anschließende Entfernen des provisorischen Verschlusses stellt unseres Erachtens aber keine erneute Trepanation dar, da die Trepanationsöffnung und der Zugang zu den Wurzelkanälen schon präpariert sind und lediglich die provisorische Abdeckung entfernt wird. Der BZÄK-Kommentar vertritt allerdings, dass das Entfernen von definitiven Verschlüssen bei weitergehenden Wurzelkanalbehandlung nach der Geb.-Nr. 2390 GOZ berechnungsfähig sei. Auch ein hochwertiger Verschluss, der qualitativ einer definitiven Versorgung gleichkommt, bleibt aber ein provisorischer, solange die WKB noch nicht abgeschlossen ist. Eine erneute Berechnung nach der Geb.-Nr. 2390 GOZ bei jeder Wiedereröffnung ist daher nicht möglich. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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