GOZ-Frage des Monats
Offene Abformung bei Implantaten
Kann für die individuelle Abformung zur Übertragung der Implantatposition zur Herstellung implantatgetragener Versorgungen die GOZ-Nr. 5170 berechnet werden?
Die Abformung mit individuellem Löffel nach Geb.-Nr. 5170 GOZ kann nur bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder bei tief ansetzenden Bändern oder zur Remontage zur Berechnung gelangen. Eine Abformung mit individuellem Löffel aus anderen Gründen muss daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden. Da bei analog zu berechnenden Leistungen das Verbrauchsmaterial – hier das Abformmaterial – nicht gesondert ausgewiesen werden darf, muss für die offene Abformung bei Implantaten eine Analoggebühr gewählt werden, die die Kosten für das Abformmaterial berücksichtigt. Dafür bietet sich z. B. die Geb.-Nr. 5180 GOZ an:
Region | Nr. | Leistungsbeschreibung | Faktor | Anzahl | EUR |
Uk | 5180a | Offene Abformung bei Implantaten entsprechend Geb.-Nr. 5180 GOZ, Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel | 2,3 | 1 | 58,21 |
An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!
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