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02.06.2020

GOZ-Frage des Monats

Offene Abformung bei Implantaten

Kann für die individuelle Abformung zur Übertragung der Implantatposition zur Herstellung implantatgetragener Versorgungen die GOZ-Nr. 5170 berechnet werden?
Die Abformung mit individuellem Löffel nach Geb.-Nr. 5170 GOZ kann nur bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder bei tief ansetzenden Bändern oder zur Remontage zur  Berechnung gelangen. Eine Abformung mit individuellem Löffel aus anderen Gründen muss daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden. Da bei analog zu berechnenden Leistungen das Verbrauchsmaterial – hier das Abformmaterial – nicht gesondert ausgewiesen werden darf, muss für die offene Abformung bei Implantaten eine Analoggebühr gewählt werden, die die Kosten für das Abformmaterial berücksichtigt. Dafür bietet sich z. B. die Geb.-Nr. 5180 GOZ an:

 Region Nr.  Leistungsbeschreibung Faktor Anzahl EUR
 Uk 5180a Offene Abformung bei Implantaten entsprechend Geb.-Nr. 5180 GOZ,
 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel
 2,3 1 58,21

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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