GOZ-Frage des Monats
Berechnung mikrobiologischer Tests
Wie werden einem Patienten die Kosten eines mikrobiologischen Tests auf pathogene Keime bei parodontalen Erkrankungen in Rechnung gestellt?
Die Entnahme der Probe, z. B. mittels Papierspitze, ist nach der Geb.-Nr. 298 GOÄ berechnungsfähig.
Wird die Probe zur Keimbestimmung in ein pathologisches Institut oder Labor gegeben, bietet die GOZ keine Möglichkeit, die Kosten für den Test in einer zahnärztlichen Rechnung auszuweisen. Daher erhält der Patient hierüber eine Rechnung des Labors, das die Keimbestimmung durchführt.
Hier verlangt die GOZ laut § 4 Abs. 5: Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen unmittelbar berechnen, so hat der Zahnarzt ihn darüber zu unterrichten. Dass der Patient über die Rechnung des Labors informiert wurde, sollte in der Behandlungsakte vermerkt werden.
An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!
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- Cover-Denture-Prothese und Prothesenspannen
- Einbringung eines "Kollagen-Dentalkegels" in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
- Berechnung von Socket Preservation
- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
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