01.05.2019
GOZ-Frage des Monats
Sedierung bei zahnärztlichen Behandlungen
Wie kommt die Sedierung bei Angstpatienten korrekt zur Berechnung? Die intravenöse Sedierung wird mit der Geb.-Nr. 253 GOÄ berechnet. Das Sedierungsmittel kann gemäß § 10 GOÄ daneben berechnet werden. Eine Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ ist nicht ordnungsgemäß, da eine entsprechende Gebührennummer in der GOÄ vorhanden ist. Die Geb.-Nr. 451 GOÄ ist ebenfalls nicht zutreffend, da es sich bei der intravenösen Sedierung nicht um eine Kurznarkose handelt. Bei einer Sedierung, wie sie in der zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden kann, kommt es - anders als bei einer Narkose - nicht zum Bewusstseinsverlust. Außerdem steht die Geb.-Nr. 451 GOÄ im Abschnitt D des Gebührenverzeichnis der GOÄ welcher nicht für Zahnärzte geöffnet ist. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:
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Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Einbringung eines "Kollagen-Dentalkegels" in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
- Berechnung von Socket Preservation
- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
- Zahnfarbbestimmung
- Lachgas-Sedierung
- Zuzahlung bei Kassenpatienten
- Depotphorese
- Berechnung der Entfernung von Exostosen
- Berechnung eines Sportschutzes
- Ä 34 für die Beratung über Sinuslift und Implantate?