03.09.2019
GOZ-Frage des Monats
Entfernung einer verschraubten Implantatkrone
Ist bei der Abnahme einer implantatgetragenen Krone für die Eröffnung des Schraubenkanals eine gesonderte Gebühr, etwa eine Analoggebühr, berechnungsfähig? Das Entfernen einer Krone, unabhängig davon, ob sie auf ei-nem natürlichen Zahn oder einem Implantat befestigt ist, wird nach der Geb.-Nr. 2290 GOZ berechnet. Alle Maßnahmen, die zur Entfernung einer Krone erforderlich werden, sind mit dieser Gebühr abgegolten, auch das Eröffnen des Schraubenkanals bei einer durch Verschraubung auf einem Implantat befestigten Krone. Ein im Einzelfall überdurchschnittlicher Aufwand bei der Entfernung einer Krone wird mit entsprechender Begründung über den Steigerungssatz geltend gemacht. Zur Berechnung des Verschlusses von Implantatkronen siehe MBZ 5|2018. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:
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Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
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- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
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- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
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- Zahnfarbbestimmung