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03.09.2019

GOZ-Frage des Monats

Entfernung einer verschraubten Implantatkrone

Ist bei der Abnahme einer implantatgetragenen Krone für die Eröffnung des Schraubenkanals eine gesonderte Gebühr, etwa eine Analoggebühr, berechnungsfähig? Das Entfernen einer Krone, unabhängig davon, ob sie auf ei-nem natürlichen Zahn oder einem Implantat befestigt ist, wird nach der Geb.-Nr. 2290 GOZ berechnet. Alle Maßnahmen, die zur Entfernung einer Krone erforderlich werden, sind mit dieser Gebühr abgegolten, auch das Eröffnen des Schraubenkanals bei einer durch Verschraubung auf einem Implantat befestigten Krone. Ein im Einzelfall überdurchschnittlicher Aufwand bei der Entfernung einer Krone wird mit entsprechender Begründung über den Steigerungssatz geltend gemacht. Zur Berechnung des Verschlusses von Implantatkronen siehe MBZ 5|2018. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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