28.11.2017
Wir sind für Sie da!
GOZ-Frage des Monats: Abformung mit individuellem Löffel
Kann bei implantatgetragenen Versorgungen für die offene Abformung mit individuellem Löffel die 5170 GOZ berechnet werden?
Da die Abformung mit individuellem Löffel nach Geb.-Nr. 5170 GOZ nur bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und / oder tief ansetzenden Bändern berechnet werden darf, kann eine dennoch notwendige Abformung mit individuellem Löffel, z. B. die offene Abformung bei Implantatversorgungen, nur gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden. Achtung: Da das Abformmaterial nur neben Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis der GOZ gesondert berechnet werden darf, muss die Analoggebühr für die individuelle Abformung bei anderen als in der Leistungsbeschreibung zur Geb.-Nr. 5170 genannten Indikationen auch die Kosten für das verwendete Abformmaterial einschließen. Hier bietet sich z. B. die Geb.-Nr. 5180 GOZ als geeignete Analoggebühr an. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.Wir sind für Sie da!
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- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
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- Tiefziehschiene als Provisorium
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- Zahnfarbbestimmung
- Lachgas-Sedierung
- Zuzahlung bei Kassenpatienten
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