© fotolia.com | zaieiunewborn59

03.05.2018

GOZ-Frage des Monats: Berechnung des Verschlusses von Implantatkronen

Wie kommt der Verschluss des Schraubenkanals bei Implantatkronen zur Berechnung?

Der meist okklusale Verschluss bei durch Verschraubung befestigten Implantatkronen ist bei der Eingliederung von neuangefertigten Kronen nicht gesondert berechnungsfähig. Die GOZ schließt eine zusätzliche Berechnung mit der Berechnungsbestimmung „Die Leistung nach der Nummer 2200 umfasst auch die Verschraubung und Abdeckung mit Füllungsmaterial“ ausdrücklich aus. Sollte die Abdeckung in Form einer Reparatur stattfinden, so ist diese mit der Geb.-Nr. 2320 GOZ „Wiederherstellung einer Krone/Verblendschale an festsitzendem Zahnersatz“ zur berechnen.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de