01.02.2018
GOZ-Frage des Monats: Eingliederung mit selbstadhäsivem Befestigungszement
Kann die Geb.-Nr. 2197 GOZ beim Eingliedern von Kronen mit einem selbstadhäsiven Befestigungszement berechnet werden?
Da bei der Verwendung von selbstadhäsivem Befestigungszement keine zusätzliche Tätigkeit zu der Verwendung von herkömmlichem Zement stattfindet, kann die Gebührennummer 2197 GOZ nicht berechnet werden. Um die Gebührennummer 2197 GOZ liquidieren zu können, muss das Konditionieren des Zahnes als eigenständige Leistung erfolgen. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:
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Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Einbringung eines "Kollagen-Dentalkegels" in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
- Berechnung von Socket Preservation
- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
- Zahnfarbbestimmung
- Lachgas-Sedierung
- Zuzahlung bei Kassenpatienten
- Depotphorese
- Berechnung der Entfernung von Exostosen
- Berechnung eines Sportschutzes
- Ä 34 für die Beratung über Sinuslift und Implantate?