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30.04.2017

GOZ-Frage des Monats: Erstattungs-Höchstsätze im Grundschutz-Tarif

Bin ich bei einem im „Grundschutz- oder Studententarif“ versicherten Patienten bei der Rechnungslegung an die vertraglichen Erstattungs-Höchstsätze gebunden?

Anders als beim Basistarif, bei dem die dafür geltenden Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, sieht der Grundschutztarif nur eine Begrenzung der Erstattungshöhe vor, gebunden ist man bei der Rechnungslegung daran aber nicht. Der Patient muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die zahnärztlichen Leistungen bei ihm, wie bei jedem anderen privatversicherten Patienten, im vollen Gebührenrahmen und ggf. darüber hinausgehend (§ 2 GOZ) berechnet werden können und ihm durch die begrenzte Erstattung u. U. hohe Eigenanteile verbleiben. Ein deutlicher Hinweis darauf ist wichtig, weil viele „unterversicherete“ Patienten meinen, Ärzte oder Zahnärzte müssten sich bei der Rechnungslegung an ihren Tarif halten oder würden dies stillschweigend entgegenkommend tun. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
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