01.09.2017
Die Geb.-Nr. 0090 GOZ ist an einem Zahn unter Umständen auch 2-mal berechnungsfähig. Da der Zahn bei einer intraligamentären Anästhesie aber nicht 2-mal anästhesiert wird, sondern die Anästhesie mehrere Einstiche erfordert, kann die vermehrte Zahl an Einstichen nur über den Steigerungssatz Berücksichtigung finden.
Sollte jedoch - zum Beispiel wegen langer Behandlungsdauer - der Zahn nachanästhesiert werden müssen, wäre auch die intraligamentäre Anästhesie 2-mal je Zahn berechenbar. Der Grund für die 2. Anästhesie muss in der Rechnung angegeben werden. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
Wir sind für Sie da!
GOZ-Frage des Monats: Intraligamentäre Anästhesie
Wie kann die intraligamentäre Anästhesie berechnet werden und wie oft je Zahn?
Die intraligamentäre Anästhesie ist eine Sonderform der Infiltrationsanästhesie und daher nach Geb.-Nr. 0090 GOZ zu berechnen.Die Geb.-Nr. 0090 GOZ ist an einem Zahn unter Umständen auch 2-mal berechnungsfähig. Da der Zahn bei einer intraligamentären Anästhesie aber nicht 2-mal anästhesiert wird, sondern die Anästhesie mehrere Einstiche erfordert, kann die vermehrte Zahl an Einstichen nur über den Steigerungssatz Berücksichtigung finden.
Sollte jedoch - zum Beispiel wegen langer Behandlungsdauer - der Zahn nachanästhesiert werden müssen, wäre auch die intraligamentäre Anästhesie 2-mal je Zahn berechenbar. Der Grund für die 2. Anästhesie muss in der Rechnung angegeben werden. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
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Erstattungs-Höchstsätze im Grundschutz-Tarif
Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
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- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
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- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
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- Berechnung einer Implantoplastik
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- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
- Zahnfarbbestimmung
- Lachgas-Sedierung
- Zuzahlung bei Kassenpatienten
- Depotphorese
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