31.05.2017
Entweder war bereits die Erstabformung mangelhaft, oder aber die Anfertigung der Krone durch den Zahntechniker. Für eine misslungene Abformung steht der Zahnarzt ein, für eine misslungene Arbeit des vom Zahnarzt beauftragten Zahntechnikers ebenfalls. Hat der Zahntechniker nicht gut gearbeitet, schuldet er seinem Auftraggeber, dem Zahnarzt, Schadensersatz. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
Wir sind für Sie da!
GOZ-Frage des Monats: Korrektur zahntechnischer Leistungen
Wenn festgestellt wird, dass die für einen Patienten angefertigte Krone nicht passt und nun erneut abgeformt werden muss, können dem Patienten dann die zusätzlichen Abformmaterialien und zahntechnischen Leistungen in Rechnung gestellt werden?
Es ist nicht dem Patienten anzulasten, dass die Krone nicht gepasst hat,. Alles, was zur Korrektur erforderlich ist (Abformung, Modelle etc.), geht zu Lasten des ausführenden Zahnarztes. Der Aufwand für die Wiederholung der Arbeit darf auch nicht beim Bemessen des Steigerungssatzes Berücksichtigung finden.Entweder war bereits die Erstabformung mangelhaft, oder aber die Anfertigung der Krone durch den Zahntechniker. Für eine misslungene Abformung steht der Zahnarzt ein, für eine misslungene Arbeit des vom Zahnarzt beauftragten Zahntechnikers ebenfalls. Hat der Zahntechniker nicht gut gearbeitet, schuldet er seinem Auftraggeber, dem Zahnarzt, Schadensersatz. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats.
Wir sind für Sie da!
Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:
Erstattungs-Höchstsätze im Grundschutz-Tarif
Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Einbringung eines „Kollagen-Dentalkegels“ in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
- Berechnung von Socket Preservation
- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
- Zahnfarbbestimmung
- Lachgas-Sedierung
- Zuzahlung bei Kassenpatienten
- Depotphorese
- Berechnung der Entfernung von Exostosen
- Berechnung eines Sportschutzes
- Ä 34 für die Beratung über Sinuslift und Implantate?