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01.06.2018

GOZ-Frage des Monats: Wiederbefestigen eines fremdgefertigten Provisoriums

Wie kommt das Wiederbefestigen von fremdgefertigten provisorischen Kronen und Brücken zur Berechnung?

Mit dem Anfertigen und Berechnen von Provisorien nach den Geb.-Nrn. 2260, 2270, 5120 und 5140 GOZ ist das (auch mehrfache) Wiederbefestigen des Provisoriums abgegolten. Das Wiedereingliedern eines fremdgefertigten Provisoriums muss gemäß §6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werde. Es bietet sich an, die Geb.-Nr. 2260 GOZ als Analoggebühr je wiederbefestigter provisorischer Krone oder je provisorischem Brückenpfeiler heranzuziehen. An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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