01.07.2024

Kammerbeitrag

Wir bitten um Überweisung

Wir weisen darauf hin, dass bis zum 15. Juli der Kammerbeitrag für das zweite Halbjahr 2024 fällig wird. Nach § 4 der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Berlin sind die Beiträge jeweils zu Beginn des Kalenderhalbjahres ohne besondere Aufforderung zu entrichten.

Kammerangehörige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich eventuell noch vorhandener Rückstände auf das Konto der Zahnärztekammer Berlin zu überweisen:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG,
IBAN: DE89 3006 0601 0001 2462 67,


Selbstzahlenden Zahnärztinnen und Zahnärzten empfehlen wir zur Senkung unnötigen Verwaltungsaufwandes in der Kammer und zur Vereinfachung der Zahlung die Einrichtung eines Dauerauftrages bzw. die Erteilung eines Lastschrift-Mandates.
Den Vordruck für ein SEPA-Lastschrift-Mandat finden Sie auf unserer Homepage: zaek-berlin.de ➝ Zahnarzt Downloads

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bisher ihre Kammerbeiträge über das Honorarkonto der KZV gezahlt haben, weisen wir darauf hin, dass die KZV Berlin Ende 2023 den Einzug beendet hat. Stattdessen nutzen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat der Zahnärztekammer Berlin.

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei verspäteter Beitragszahlung Mahngebühren erhoben werden.

Beitragsverwaltung
der Zahnärztekammer Berlin

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de