Kein Amalgam ab 2025
Europäische Union
Dentalamalgam wird ab 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten. EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der allgemeinen Nutzung von Dentalamalgam beantragen. Derzeit ist noch offen, ob und inwieweit die Möglichkeit eines Amalgam-Ausstiegs erst zum 30. Juni 2026 in Deutschland bestehen wird.
Im politischen Prozess hatten Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer mehrfach gefordert, Dentalamalgam bis mindestens 2030 zu erhalten. Das Verbot von Zahnamalgam dürfe nicht bedeuten, dass sich einkommensschwache Patienten keine angemessene zahnärztliche Behandlung mehr leisten können. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird ein Material allein Amalgam nicht ersetzen können; der Einsatz von Alternativmaterialien wird indikationsbezogen erfolgen müssen.
BZÄK