Neue GOZ-Seiten der BZÄK
Honorarvereinbarung und Kommentar
Seit 1988 wurde der GOZ-Punktwert nicht erhöht. Die Betriebskosten der Zahnarztpraxen sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Um weiterhin die erwartete Qualität bieten zu können, müssen die Praxen reagieren. Eine Chance bietet die gebührenrechtlich einwandfreie und zulässige Vereinbarung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 & 2. Die BZÄK hat hierzu eine Übersichtsseite zusammengestellt, die Zahnarztpraxen bei allen Schritten unterstützt: Von der Entscheidung zur Honorarvereinbarung über die Honorarkalkulation und die Vereinbarung bis hin zu Argumentationshilfen.
Außerdem hat die BZÄK ihren GOZ-Kommentar in einer Online-Version zur Verfügung gestellt. Die Handhabung ist intuitiv, es gibt eine Suchfunktion und Sie können die Seiten in einem ansprechenden Layout auszudrucken. Der Kommentar versteht sich als Hilfestellung für die zahnärztliche Praxis und enthält Erläuterungen, Hinweise und Abrechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte.