17.07.2017
Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – am 28. Juni 2017 in Münster geeinigt. Während der Erklärungsfrist wurde mit allen Beteiligten zunächst Stillschweigen vereinbart.
„Wir haben einen guten Ausgleich zwischen den Interessen unserer Praxen an moderaten Kostensteigerungen sowie den Belangen der Angestellten erreicht“, sagt Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ. „Wir erhoffen uns eine positive Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet und eine weiter steigende Attraktivität des ZFA-Berufs.“
Verbandspräsidentin Carmen Gandila ergänzt: „Damit aus dem bestehenden Fachkräfteengpass und den zu erwartenden demografischen Veränderungen kein Fachkräftemangel wird, ist eine stärkere Mitarbeiterbindung in den nächsten Jahren besonders wichtig. Mit unserem Tarifergebnis lassen sich neue Beschäftigungspotenziale für den ZFA-Beruf aktivieren. Die Anreize sind bewusst gesetzt, um auch bei qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern das Interesse an diesem wichtigen Gesundheitsberuf zu wecken: Denn ZFA ist ein Beruf mit Zukunft, diversen Aufstiegsmöglichkeiten und guten Karrierechancen.“
Der ZFA-Vergütungstarifvertrag für die Tarifgemeinschaft Hamburg, Hessen, Saarland und in Westfalen-Lippe steht hier zum Download bereit.
Neuer ZFA-Tarifabschluss in Hamburg, Hessen, Saarland und in Westfalen-Lippe
In der Tarifgemeinschaft Hamburg, Hessen, Saarland und in Westfalen-Lippe steigen rückwirkend zum 1. Juli 2017 die Gehälter der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) – zunächst um 2,8 Prozent und ab 1. Oktober 2018 um 2,5 Prozent.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich – ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli – auf 800 Euro im ersten, 840 Euro im zweiten und 900 Euro im dritten Ausbildungsjahr, d. h. um 50 Euro bzw. 60 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2019; somit beträgt die durchschnittliche Gehaltserhöhung der Angestellten 2,1 Prozent pro Jahr.Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – am 28. Juni 2017 in Münster geeinigt. Während der Erklärungsfrist wurde mit allen Beteiligten zunächst Stillschweigen vereinbart.
„Wir haben einen guten Ausgleich zwischen den Interessen unserer Praxen an moderaten Kostensteigerungen sowie den Belangen der Angestellten erreicht“, sagt Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ. „Wir erhoffen uns eine positive Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet und eine weiter steigende Attraktivität des ZFA-Berufs.“
Verbandspräsidentin Carmen Gandila ergänzt: „Damit aus dem bestehenden Fachkräfteengpass und den zu erwartenden demografischen Veränderungen kein Fachkräftemangel wird, ist eine stärkere Mitarbeiterbindung in den nächsten Jahren besonders wichtig. Mit unserem Tarifergebnis lassen sich neue Beschäftigungspotenziale für den ZFA-Beruf aktivieren. Die Anreize sind bewusst gesetzt, um auch bei qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern das Interesse an diesem wichtigen Gesundheitsberuf zu wecken: Denn ZFA ist ein Beruf mit Zukunft, diversen Aufstiegsmöglichkeiten und guten Karrierechancen.“
Der ZFA-Vergütungstarifvertrag für die Tarifgemeinschaft Hamburg, Hessen, Saarland und in Westfalen-Lippe steht hier zum Download bereit.