RDG-Zusatzfunktion: Trocknung beim Thermodesinfektor
Unsere Praxis steht vor der Entscheidung, einen Thermodesinfektor zu kaufen. Dazu hätten wir gerne gewusst, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Thermodesinfektor eine aktive Trocknung haben muss.
Ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG, synonym für Thermodesinfektor) muss nicht unbedingt über die Funktion „Aktives Trocknen“ verfügen. Diese ist eine praktische Zusatzfunktion, die bei der Aufbereitung Zeit spart; sie ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie beabsichtigen, mit dem RDG „kritisch B“ klassifizierte Medizinprodukte aufzubereiten, ist es wesentlich wichtiger, dass der Thermodesinfektor über die richtigen Aufbereitungssteckplätze verfügt und vor allem validierbar ist.
Wir sind für Sie da!
Ihr Referat Praxisführung der ZÄK Berlin
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