© fotolia.com | zaieiunewborn59

03.11.2021

GOZ-Frage des Monats

Reparatur der Verblendung an einer Teleskopkrone

Kann für die Wiederherstellung der Verblendung an einer Teleskopkrone die Geb.-Nr. 2320 GOZ berechnet werden?

In einigen GOZ-Kommentaren ist zu lesen, dass die Teleskopkrone, da Primär- und Sekundärkrone eine Einheit darstellen, dem festsitzenden Zahnersatz zuzuordnen ist und daher die Wiederherstellung einer Sekundärkrone nach der Geb.Nr. 2320 GOZ zu berechnen wäre.

Diese Berechnungsempfehlung teilen wir nicht. Die Sekundärkrone ist nach unserer Auffassung klar dem herausnehmbaren Zahnersatz zuzuordnen. Daher empfehlen wir, eine Wiederherstellung der Verblendung an einer Teleskopkrone (Sekundärkrone) nach der Geb.-Nr. 2310 GOZ zu berechnen. Die anfallenden Laborkosten werden nach § 9 GOZ separat berechnet.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de