23.12.2022

Röntgen: Neue gesetzliche Bestimmungen ab 01. Januar 2023

Stellungnahme des Ausschusses Röntgen und Strahlenschutz der Bundeszahnärztekammer

Hier zur Stellungnahme
 

Die Zahnärztliche Stelle informiert außerdem:

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) schrieb zur Umsetzung des § 114 StrSchV (23.12.2022)

Alle, ab dem 01.01.2023 neu oder mit einer wesentlichen Änderung in Betrieb genommen interoralen Röntgeneinrichtungen müssen über eine Funktion zur automatischen Ermittlung und elektronischen Aufzeichnen der Expositionsparameter verfügen.

Geräte ohne diese technischen Voraussetzungen können, trotz Mangel in Betrieb genommen werden, wenn der Hersteller oder Lieferant diesen Mangel innerhalb eines Jahres behebt. Die zuständige Behörde (LAGetSi) kann für diesen Zeitraum auf eine Anordnung zur Stilllegung der Röntgeneinrichtung verzichten.

[Wortlaut des Textes von der BZÄK]

 

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