Trotz Amalgam-Verbot
Umfassende GKV-Versorgung bleibt erhalten
Auch ab dem 01.01.2025 bleibt der Anspruch der bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versicherten Patienten bestehen, Zahnfüllungen ohne Mehrkosten zu erhalten, obwohl ab Beginn des kommenden Jahres Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der Europäischen
Union in der Regel nicht mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte.
Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich der GKVSpitzenverband und die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können.
GKV-Versorgung im BEMA neu definiert
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüber hinaus gehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKVVersorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt in Abstimmung mit dem Patienten, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass der Patient durch seinen Zahnarzt vor der Behandlung über die in seinem Fall GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen aufgeklärt wird und sich so für eine Versorgung entscheiden kann.
Selbstadhäsive Materialien oder Bulkfill-Komposite
„Mit der gemeinsam erarbeiteten Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht“, so Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Mit der erreichten Neuregelung ist als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden, während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung übernimmt.“
Grundversorgung plus Entscheidungsfreiheit
„Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden, ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen fahrlässig geschaffen worden wäre.
Lösungsorientierte Selbstverwaltung
Das Thema Amalgam ist damit bis auf zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“
„Mit der KZBV haben wir uns auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt“, ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Dadurch können GKV-Versicherte wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“
Anzahl der Zahnfüllungen nimmt ab Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien verwendet.
Nach der geänderten Quecksilberverordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 darf ab dem 01.01.2025 Dentalamalgam in der Europäischen Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse beim jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
KZBV | GKV-SV
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