29.07.2022

Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie zum 1. August 2022

 

Zum 1. August 2022 wird das Umsetzungsgesetz der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie in Kraft treten.

Laut Bundesregierung verfolge die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird. Zur Erreichung dieses Ziels sehe die Richtlinie unter anderem die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses vor.

Die EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie enthält insbesondere für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.08.2022 neu begründet werden, einige Punkte, die zu berücksichtigen sind. Für bestehende Arbeitsverhältnisse besteht kein direkter Handlungsbedarf.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat hierzu Ihre Muster-Arbeitsverträge gemäß den neuen Vorgaben überarbeitet.
Zu berücksichtigen ist, dass bestehende Arbeitsverträge durch die Neuregelung nicht betroffen sind. Nur auf explizite Aufforderung des Arbeitnehmers hin, muss der Arbeitgeber hier Auskunft erteilen. Dies kann über das Muster „Informationen über wesentliche Vertragsbedingungen“, welches Sie auch unter obigem Link finden, erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ Arbeitsrecht auf der Webseite.

Quelle: Mit freundlicher Genehmigung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

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