14.09.2017
Voraussetzungen für das Amt als ehrenamtlicher Richter oder Stellvertreter am Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht sind:
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes Berlin
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- möglichst nicht älter als 65 Jahre
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt (für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht)
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt (für ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht)
- keine Angehörigkeit zu den Organen der Zahnärztekammer Berlin oder dem Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Nicht berufen werden können:
- Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind;
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
- Richter;
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind;
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit;
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Die Amtsdauer beträgt aktuell fünf Jahre (Wahl für 2018 bis 2023).
Erfahrungsgemäß tritt das Verwaltungsgericht ca. 2-3 mal jährlich zusammen und das Oberverwaltungsgericht ca. 1-2 mal jährlich. Eine besondere zeitliche Belastung sollte durch dieses Ehrenamt also nicht entstehen.
Dem Verwaltungsgericht müssen mindestens 32 Personen vorgeschlagen werden. Hiervon werden 8 ehrenamtliche Richter und 8 stellvertretende ehrenamtliche Richter ernannt.
Dem Oberverwaltungsgericht müssen mindestens 12 Personen vorgeschlagen werden. Hiervon werden 3 ehrenamtliche Richter und 3 stellvertretende ehrenamtliche Richter ernannt.
Ehrenamtliche Richter erhalten eine Entschädigung gem. JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz).
Sofern Sie sich für eines der oben genannten Ämter interessieren, können Sie sich bis spätestens 2. Januar 2018 in der Zahnärztekammer Berlin, Referat Berufsrecht, Stallstraße 1, 10585 Berlin schriftlich mit einer kurzen Vita bewerben. Den Gerichten müssen folgende Angaben mitgeteilt werden:
- Name
- Geburtsort
- Geburtstag
- Beruf
- Privatanschrift
Die Benennung für beide Gerichte ist nicht möglich.
Wahl der ehrenamtlichen Richter und Stellvertreter bei den Berufsgerichten
Die Berliner Zahnärzteschaft wird hiermit aufgerufen, sich für die oben genannten Ämter im Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgericht bis 02.01.2018 zu bewerben.
Gemäß § 21 Berliner Kammergesetz (BKG) werden ehrenamtliche Richter und ihre Stellvertreter aus den von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vorgelegten Vorschlagslisten von einem Ausschuss bei den Berufsgerichten gewählt. Die Vorschlagslisten sollen der Delegiertenversammlung am 22. Februar 2018 vorgelegt werden. Die Berliner Zahnärzteschaft wird hiermit aufgerufen, sich für die oben genannten Ämter zu bewerben.Voraussetzungen für das Amt als ehrenamtlicher Richter oder Stellvertreter am Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht sind:
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes Berlin
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- möglichst nicht älter als 65 Jahre
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt (für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht)
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt (für ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht)
- keine Angehörigkeit zu den Organen der Zahnärztekammer Berlin oder dem Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Nicht berufen werden können:
- Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind;
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
- Richter;
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind;
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit;
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Die Amtsdauer beträgt aktuell fünf Jahre (Wahl für 2018 bis 2023).
Erfahrungsgemäß tritt das Verwaltungsgericht ca. 2-3 mal jährlich zusammen und das Oberverwaltungsgericht ca. 1-2 mal jährlich. Eine besondere zeitliche Belastung sollte durch dieses Ehrenamt also nicht entstehen.
Dem Verwaltungsgericht müssen mindestens 32 Personen vorgeschlagen werden. Hiervon werden 8 ehrenamtliche Richter und 8 stellvertretende ehrenamtliche Richter ernannt.
Dem Oberverwaltungsgericht müssen mindestens 12 Personen vorgeschlagen werden. Hiervon werden 3 ehrenamtliche Richter und 3 stellvertretende ehrenamtliche Richter ernannt.
Ehrenamtliche Richter erhalten eine Entschädigung gem. JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz).
Sofern Sie sich für eines der oben genannten Ämter interessieren, können Sie sich bis spätestens 2. Januar 2018 in der Zahnärztekammer Berlin, Referat Berufsrecht, Stallstraße 1, 10585 Berlin schriftlich mit einer kurzen Vita bewerben. Den Gerichten müssen folgende Angaben mitgeteilt werden:
- Name
- Geburtsort
- Geburtstag
- Beruf
- Privatanschrift
Die Benennung für beide Gerichte ist nicht möglich.