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04.02.2020

Wasserprobe von akkreditiertem Labor

Praxisführung kompakt - neue Rubrik

Müssen wir eine mikrobiologische Wassertestung an unserer Behandlungseinheit durchführen?
Diese Frage lässt sich  leider nicht ohne Weiteres mit ja oder nein beantworten. Es kommt vielmehr auf die Behandlungseinheit und die darin verbauten Wasseraufbereitungs- und Desinfek-tionseinrichtungen an.
In der Regel besitzen moderne Behandlungseinheiten eine interne Entkeimungseinrichtung. Ist diese vorhanden, sind Sie nicht per se verpflichtet, Wasserproben zu nehmen. Wenn ältere Einheiten nicht nachrüstbar sind und es für sie offiziell keine Ersatzteile mehr gibt, wie z. B. für die alte M1, ist es nicht alleine aus forensischer Sicht zu empfehlen, einmal jährlich an jeder betroffenen Einheit eine Wasser-probe von einem akkreditieren Labor untersuchen zu lassen, sondern wird generell vom LAGeSo gefordert.

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