01.04.2005
fast unmerklich hat in Deutschland in den vergangenen Jahren die Einwirkung europäischer Gesetzgebung oder Richtlinien der Europäischen Kommission zugenommen. Etliche in Brüssel getroffene Entscheidungen beeinflussen dabei in zunehmendem Maße auch unseren zahnärztlichen Berufsstand, denken wir dabei unter anderem nur an die von der EU-Kommission geplante Dienstleistungs-Richtlinie, nach der zukünftig jeder seine Dienstleistungen „ungehindert“ in jedem Land der Europäischen Union anbieten können soll – und zwar zu den Bedingungen des Heimatlandes. Kern, aber auch Knackpunkt ist das so genannte „Herkunftslandsprinzip“: Löhne und Arbeitsbedingungen sollen sich an den Mindeststandards der jeweiligen Herkunftsländer orientieren, nationale Gesetze und Regelungen hingegen nur noch in Ausnahmefällen oder übergangsweise gelten. Die Bundeszahnärztekammer ist dazu bereits in Brüssel vorstellig geworden und hat dort dezidiert die diesbezüglichen Bedenken und Vorstellungen der Deutschen Zahnärzteschaft vorgetragen.
Aber nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist als Bedrohung oder Beschränkung unserer freiheitlichen Berufsausübung anzusehen. Ganz im Gegenteil: Die außerordentlich liberalen Tendenzen aus Brüssel und Straßburg werden von der Berliner Zahnärztekammer begrüßt und vermehrt auch als Chance für unseren Berufsstand verstanden.
Am 16. Februar hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer eine neue Musterberufsordnung einstimmig verabschiedet, die neben der Betonung einer Stärkung der Freiberuflichkeit auch jenen liberalen europäischen Vorgaben Rechnung trägt. Es gilt nun, diese Musterberufsordnung nach Diskussionen in unserer Delegiertenversammlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen der Berliner Kollegenschaft erforderlichenfalls zu modifizieren oder sie unverändert zu adaptieren.
In der Präambel der Musterberufsordnung heißt es unter anderem:
... die Musterberufsordnung dient dem Ziel,
Gerade auch in Zeiten wirtschaftlicher Zwänge sollten wir Zahnärzte in Berlin deshalb das in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer betonte und in der Bevölkerung zweifellos vorhandene hohe Ansehen unseres Berufsstandes weiterhin zu wahren trachten. Aus diesem Grunde appelliere ich an die Berliner Kollegenschaft:
Erteilen Sie den berufsunwürdigen vermeintlichen Verlockungen eines Anbietens oder Ersteigerns zahnärztlicher Leistungen im Internet auch in Zukunft eine klare Abfuhr!
In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich!
Dr. Wolfgang Schmiedel
Präsident der Zahnärztekammer Berlin
Berufswürdig und liberal...
MBZ-Heft 04/2005
Liebe Kolleginnen und Kollegen,fast unmerklich hat in Deutschland in den vergangenen Jahren die Einwirkung europäischer Gesetzgebung oder Richtlinien der Europäischen Kommission zugenommen. Etliche in Brüssel getroffene Entscheidungen beeinflussen dabei in zunehmendem Maße auch unseren zahnärztlichen Berufsstand, denken wir dabei unter anderem nur an die von der EU-Kommission geplante Dienstleistungs-Richtlinie, nach der zukünftig jeder seine Dienstleistungen „ungehindert“ in jedem Land der Europäischen Union anbieten können soll – und zwar zu den Bedingungen des Heimatlandes. Kern, aber auch Knackpunkt ist das so genannte „Herkunftslandsprinzip“: Löhne und Arbeitsbedingungen sollen sich an den Mindeststandards der jeweiligen Herkunftsländer orientieren, nationale Gesetze und Regelungen hingegen nur noch in Ausnahmefällen oder übergangsweise gelten. Die Bundeszahnärztekammer ist dazu bereits in Brüssel vorstellig geworden und hat dort dezidiert die diesbezüglichen Bedenken und Vorstellungen der Deutschen Zahnärzteschaft vorgetragen.
Aber nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist als Bedrohung oder Beschränkung unserer freiheitlichen Berufsausübung anzusehen. Ganz im Gegenteil: Die außerordentlich liberalen Tendenzen aus Brüssel und Straßburg werden von der Berliner Zahnärztekammer begrüßt und vermehrt auch als Chance für unseren Berufsstand verstanden.
Am 16. Februar hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer eine neue Musterberufsordnung einstimmig verabschiedet, die neben der Betonung einer Stärkung der Freiberuflichkeit auch jenen liberalen europäischen Vorgaben Rechnung trägt. Es gilt nun, diese Musterberufsordnung nach Diskussionen in unserer Delegiertenversammlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen der Berliner Kollegenschaft erforderlichenfalls zu modifizieren oder sie unverändert zu adaptieren.
In der Präambel der Musterberufsordnung heißt es unter anderem:
... die Musterberufsordnung dient dem Ziel,
- die Freiberuflichkeit des Zahnarztes zu gewährleisten,
- das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient zu erhalten und zu fördern,
- die Qualität der zahnärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicher zu stellen,
- das Ansehen des Zahnarztberufes zu wahren,
- berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern, um damit dem Gemeinwohl zu dienen.
Gerade auch in Zeiten wirtschaftlicher Zwänge sollten wir Zahnärzte in Berlin deshalb das in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer betonte und in der Bevölkerung zweifellos vorhandene hohe Ansehen unseres Berufsstandes weiterhin zu wahren trachten. Aus diesem Grunde appelliere ich an die Berliner Kollegenschaft:
Erteilen Sie den berufsunwürdigen vermeintlichen Verlockungen eines Anbietens oder Ersteigerns zahnärztlicher Leistungen im Internet auch in Zukunft eine klare Abfuhr!
In diesem Sinne grüße ich Sie herzlich!
Dr. Wolfgang Schmiedel
Präsident der Zahnärztekammer Berlin