17.03.2008
Der in der letzten Delegiertenversammlung am 21.02.2008 von den Delegierten bestätigte Wahlausschuss wird jetzt den Zeitplan für Neuwahlen festzulegen haben. Bis zur Wahl einer neuen Delegiertenversammlung und eines neuen Vorstandes bleibt satzungsgemäß der bisherige Vorstand kommissarisch im Amt.
Der Vorstand ruft alle Berliner Zahnärzte auf, sich an der nächsten Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer zu beteiligen, um so eine möglichst breite demokratische Legitimation für die zu wählenden ehrenamtlichen Interessenvertreter zu gewährleisten.
Delegiertenversammlung aufgelöst
Presseinformation der Zahnärztekammer Berlin vom 17. März 2008 Die Zahnärztekammer Berlin informierte unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19.12.2007 hinsichtlich der Ungültigkeit der Kammer-Wahlen zur Delegiertenversammlung 2006 nunmehr sowohl die Aufsicht als auch die bisherigen Delegierten über die erfolgte Auflösung der Delegiertenversammlung: „Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin erklärt die Wahl vom 27.11. bis 03.12.2006 zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin hiermit für ungültig.“
Entsprechend § 26 der Wahlordnung der Zahnärztekammer Berlin und aufgrund der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl haben damit alle Delegierten ihren Sitz in der Delegiertenversammlung verloren. Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin bedankte sich in dem Informationsschreiben an die Delegierten ausdrücklich für deren zurückliegende Arbeit in der Delegiertenversammlung.Der in der letzten Delegiertenversammlung am 21.02.2008 von den Delegierten bestätigte Wahlausschuss wird jetzt den Zeitplan für Neuwahlen festzulegen haben. Bis zur Wahl einer neuen Delegiertenversammlung und eines neuen Vorstandes bleibt satzungsgemäß der bisherige Vorstand kommissarisch im Amt.
Der Vorstand ruft alle Berliner Zahnärzte auf, sich an der nächsten Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer zu beteiligen, um so eine möglichst breite demokratische Legitimation für die zu wählenden ehrenamtlichen Interessenvertreter zu gewährleisten.