01.05.2006

Die neue RKI-Richtlinie - Kompetenzgerangel in vollem Gange

Leitartikel MBZ 05/06

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Unruhe hat sich breit gemacht, nicht nur in der Berliner Kollegenschaft. Der Grund ist die soeben im Bundesgesundheitsblatt, Ausgabe April 2006, erfolgte Bekanntmachung der Empfehlung des Robert Koch-Institutes (RKI), die unter dem Titel „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ bereits im Januar dieses Jahres vorveröffentlicht wurde. Diese Empfehlung ist eigens für die Zahnmedizin erarbeitet worden, weil mittlerweile jedem klar geworden war, dass die RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ aus dem Jahre 2001 in ihren auf das ambulante Operieren in Krankenhäusern abgestellten Regelungen in keiner Weise eins zu eins auf die Zahnmedizin zu übertragen war und ist.

Die jetzt vorliegende neue Empfehlung, welche die Empfehlung aus dem Jahre 1998 ersetzt, ist nunmehr inhaltlich auf die speziellen Erfordernisse unseres Berufsstandes abgestellt und bringt bei genauem Hinsehen und ordnungsgemäßer Beachtung im Vergleich zu den bisher bestehenden Regelungen keineswegs nur Verschlechterungen. So sind beispielsweise einige Vorschriften, deren Befolgung für einen Krankenhausbetrieb durchaus ihre Berechtigung gehabt haben mag, für die zahnärztliche Berufsausübung relativiert worden.

Die Bundeszahnärztekammer hat gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) unter Federführung unseres Berliner Kollegen Dr. Dieter Buhtz den bestehenden Musterhygieneplan umfassend aktualisiert und jetzt veröffentlicht. Dieser Hygieneplan unterstützt jede Kollegin und jeden Kollegen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften, er kann auf der Web-Seite der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de) aufgerufen und herunter geladen werden.

Wie nimmt nun die Zahnärztekammer Berlin ihre wichtige Aufgabe der Information und diesbezüglichen Betreuung und Begleitung der Berliner Kollegenschaft war? In erster Linie, indem sie die Zahnärzteschaft seit Monaten in vielfältigen Veröffentlichungen auf die bevorstehenden Regelungen hinweist und dabei gebetsmühlenartig vor Panik, aber auch vor Panikmache, vor allem seitens geschäftstüchtiger Industrieunternehmen warnt.

Diese Aufklärung der Kollegenschaft, aber auch der zahnärztlichen Labore im Hinblick auf das Medizinproduktegesetz (MPG), wird nun, nachdem die endgültigen Regularien in Kraft getreten sind, durch gezielte Informationsveranstaltungen seitens der Zahnärztekammer verstärkt. So sind bereits zwei Veranstaltungen terminiert, die von Dieter Buhtz zusammen mit der Zahnärztekammer Berlin veranstaltet werden. Bei Bedarf werden weitere Veranstaltungen folgen.

Mein Dank gilt an dieser Stelle dem von mir hoch geschätzten Kollegen Buhtz, der seit Jahren mit der komplizierten Materie der Praxishygiene wie kaum ein anderer in Deutschland befasst ist, und der meiner Bitte nach Aufklärung und Information der Berliner Kollegenschaft im Auftrage der Zahnärztekammer Berlin gerne nachgekommen ist.

Auch einige Berliner Verbände haben begonnen, sich dieses wichtigen Themas anzunehmen und ihre Mitglieder in Veranstaltungen bzw. Aussendungen auf die notwendige Beschäftigung mit den (gar nicht so ganz) neuen Regularien hinzuweisen. Dabei gilt für alle gleichermaßen, dass diese Aktivitäten möglichst mit der Zahnärztekammer Berlin im Vorfeld abgesprochen werden sollten, um missverständliche oder fehlerhafte Informationen tunlichst zu vermeiden.

Der zu der angesprochenen Thematik wichtigste Termin fand aus meiner Sicht am 5. April statt. Hier hatte die Zahnärztekammer Berlin alle Berliner Gesundheitsämter zu einem Informationsforum eingeladen, um sie davon zu überzeugen, dass die in einigen Bezirken geplanten Praxisbegehungen erstens nur anlassbezogen, und dann durchaus im Rahmen des bestehenden und bewährten BuS-Dienstes der Zahnärztekammer Berlin vorgenommen werden sollten. Nachdem eine umfassende Information im Rahmen eines Vortrages des Kollegen Buhtz erfolgt war, diskutierten die Teilnehmer unter kompetenter Moderation des Kollegen Dr. Lewon Tunjan die verschiedenen Möglichkeiten einer möglichen Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern und der Zahnärztekammer Berlin. Nach meiner Einschätzung darf davon ausgegangen werden, dass die Überwachung des Einhaltens der Hygienerichtlinien, die sowohl dem Schutz der Patienten als auch der gesamten zahnärztlichen Kollegenschaft dienen, in der bewährten Hand der Zahnärztekammer Berlin bleiben könnte. Ein möglicherweise auch personeller Um- und Ausbau des kammereigenen BuS-Dienstes wäre dafür eine wichtige und richtige Voraussetzung.

Lassen Sie mich zum Schluss eine Bitte äußern:

Das Thema „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ ist nach meiner Auffassung denkbar ungeeignet, um als Wahlkampfthema innerhalb der Berliner Zahnärzteschaft herzuhalten. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam, alle Berliner Verbände, sachlich, nüchtern und mit Augenmaß, an die Information und Umsetzung der geforderten Regularien gehen. Vertrauen Sie dabei auf die starke Kompetenz des Referates „Zahnärztliche Berufsausübung“ der Zahnärztekammer Berlin, wo Sie mit dem Kollegen Dr. Tunjan, Herrn Gerike und Herrn Glatzer drei gut informierte und hoch kompetente Personen an Ihrer Seite finden, die Ihnen bei Ihren Fragen zur Hygiene in Ihren Praxen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen!

Herzlichst Ihr

Dr. Wolfgang Schmiedel

Verlinkung zur RKI-Richtlinie auf der Web-Seite der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de)
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