Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin

Dr. Wolfgang Schmiedel,
Präsident der Zahnärztekammer Berlin

16.01.2008

Leitartikel MBZ

MBZ 1-2008 Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun ist es also amtlich: Kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember 2007, entschied die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes, der Wahlanfechtungsklage von fünf Berliner Kollegen stattzugeben und somit die Ende des Jahres 2006

„Hopp oder topp...?"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun ist es also amtlich: Kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember 2007, entschied die 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes, der Wahlanfechtungsklage von fünf Berliner Kollegen stattzugeben und somit die Ende des Jahres 2006 durchgeführten Wahlen zur Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer für ungültig zu erklären. Dabei wurde vom Gericht expressis verbis festgestellt, dass es dabei nicht etwa um Wahlbetrug oder Manipulationen ging, sondern allein um die formaljuristische Auslegung der Einhaltung bestimmter, in der Wahlordnung der Berliner Zahnärztekammer festgeschriebener Fristen.

Es soll an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, dass es das gute Recht jeder Kollegin und jedes Kollegen ist, im Rahmen bestehender Ordnungen und Satzungen deren Einhaltung rechtlich zu überprüfen und diese bei vermuteten Formfehlern erforderlichenfalls auch einer gerichtlichen Klärung zu unterziehen.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist also nunmehr eine seit Anfang letzten Jahres bestehende Unsicherheit zunächst vom Tisch - und das ist auch gut so. Ich habe an dieser Stelle mehrfach betont, dass eine zeitnahe gerichtliche Klärung der von den Klägern eingereichten Wahlanfechtung seitens des Vorstandes der Berliner Zahnärztekammer ebenso erwünscht war, wie von den Antragstellern selbst.

Wie aber geht es nun weiter? Zunächst einmal muss die Urteilsbegründung abgewartet werden. Ob gegebenenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, bleibt der genauen Prüfung von Juristen, aber auch der Entscheidung des amtierenden Vorstandes vorbehalten. Neuwahlen hätten zur Folge, dass jede und jeder Ende 2006 von der Berliner Zahnärzteschaft gewählte Delegierte sein Amt verlieren wird.

Ein neuer Vorstand wird indes erst nach der Wahl zur Delegiertenversammlung von eben jener neuen Versammlung gewählt, und bis dahin, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, bleibt der derzeit amtierende Vorstand, wie von der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin vorgesehen, unter meiner Leitung weiterhin im Amt.

Sie dürfen zu Recht davon überzeugt sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der jetzige Vorstand seinen Pflichten und Aufgaben bis zu einer Neu- (oder Wieder-) wahl gewissenhaft und engagiert wie bisher unverändert nachkommen wird!

Viele Kolleginnen und Kollegen haben mich in den letzten Tagen angerufen, und ihren Unmut über dieses aus ihrer Sicht unnötige und schwer nachvollziehbare Verfahren zum Ausdruck gebracht.

Es ist auch sicherlich nicht immer ganz einfach zu verstehen, warum gerade unser Berufsstand nach Außen hin ein solches Bild der Zerrissenheit abgibt, wie es im Zusammenhang mit der Wahlanfechtung wieder deutlich zu Tage getreten ist, anstatt sich in Geschlossenheit den Herausforderungen z.B. einer neuen GOZ zu stellen.

All diesen Kollegen sage ich: Bitte respektieren und akzeptieren Sie (so wie auch ich) die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, denn sie hat nicht nur zur Klärung einer juristischen Auseinandersetzung beigetragen, sondern gerade durch die damit verbundenen Diskussionen auch dafür gesorgt, dass durch bereits geplante Änderungen der Wahlordnung, hier insbesondere des Wahlzeitraumes, zukünftige rechtliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Wenn Sie nach alledem den Eindruck gewinnen, dass ich persönlich mit dem Urteil des Gerichtes „gut leben“ kann, dann täuscht Sie dieser Eindruck nicht.

Wäre da nicht ein kleiner „Wermutstropfen“:

Die mit der Entscheidung der Wahlanfechtung betraute Richterin fragte vor der Urteilsverkündung die anwesenden Parteien, ob diese nicht einen Vergleich dergestalt eingehen wollten, dass auf den Antrag der Kläger auf Neuwahlen verzichtet wird, wenn die Zahnärztekammer Berlin im Gegenzug die Kosten des Verfahrens übernehme. Bedauerlicherweise wurde dieser durch das Gericht angebotene Vergleich vom Rechtsanwalt der Kläger abgelehnt, und zwar mit den Worten: „Hopp oder topp!“. Schade, denn ich meine, dass damit in letzter Minute eine gute Chance vertan worden ist, die ganze Angelegenheit doch noch einvernehmlich zu beenden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Sobald ein Termin für mögliche Neuwahlen feststeht, haben allein Sie es in der Hand, durch Ihre Stimmabgabe dafür zu sorgen, dass die wichtige Arbeit der Zahnärztekammer zum Wohle der Berliner Kollegenschaft fortgesetzt wird!

Seien Sie wie immer herzlichst gegrüßt,

Ihr
Dr. Wolfgang Schmiedel
Präsident der Zahnärztekammer Berlin
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