Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin

Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin

01.09.2007

Leitartikel MBZ

Leitartikel 09/07

„Ein kleiner Schelm bist du, ich weiß schon, was ich tu, ich steck dich in den Hafersack und bind dich oben zu. Und wenn du dann noch schreist: „Ach, bitte, lass mich raus!“, dann bind ich dich noch fester zu und setz´ mich oben drauf!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieses vielen von uns vertraute Kinderlied kam mir spontan in den Sinn, als mir der Brief der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Marion Caspers-Merk, an die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, Dr. Martina Bunge, in die Hände kam. Nun ist die Katze also aus dem Sack! Was die meisten von uns seit Monaten befürchtet haben, ist bittere Wahrheit geworden und die schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt: Die neue GOZ, auf welche die deutsche Zahnärzteschaft seit nunmehr fast 20 Jahren gewartet hat, wird dem bestehenden BEMA im Wesentlichen angeglichen. Zwei Drittel der Gebührenpositionen der neuen GOZ entsprechen nach Ansicht des BMG den vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen des BEMA!

Die monatelangen intensiven und nachhaltigen Bemühungen der Deutschen Zahnärzteschaft unter Federführung der Bundeszahnärztekammer, den Gesetzgeber von der Annahme der von unserem Berufsstand entwickelten und am 31. Januar 2007 in Berlin einstimmig verabschiedeten präventionsorientierten und wissenschaftlich gestützten Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) zu überzeugen, sind somit de facto gescheitert.

Und es kommt noch schlimmer: In dem mir vorliegenden vertraulichen GOZ-Entwurf des BMG sind weder ein Paragrafenteil noch Honorare enthalten! Zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels weiß folglich kein Zahnarzt in Deutschland, wie die Bezahlung der vom BMG vorgelegten Gebührenpositionen aussehen wird. Bei allem mir eigenen Optimismus steht allerdings zu befürchten, dass auch die Honorierung der zukünftig von uns erbrachten privatzahnärztlich Leistungen weit hinter den nachprüfbar betriebswirtschaftlich errechneten Zahlen der Bundeszahnärztekammer zurückbleiben wird.

Waren nach alledem die arbeitsintensiven Bemühungen der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammern zur Erarbeitung einer „HOZ“ nun vergeblich? Meine persönliche Antwort lautet: Nein!

Die Bundeszahnärztekammer erarbeitet derzeit zusammen mit den Landeszahnärztekammern ein Kalkulationsraster, welches jeden einzelnen Zahnarzt in die Lage versetzen soll, eigene praxisindividuelle betriebswirtschaftliche Daten zu erheben, um feststellen zu können, welche Behandlungen in Zukunft noch wirtschaftlich zu erbringen sind.

Dieses von der Firma „prognos GmbH“ entwickelte Kalkulationsraster wird in diesen Tagen in einem Feldversuch in Berlin mit Hilfe von Berliner Kolleginnen und Kollegen getestet, bevor es schließlich an die Öffentlichkeit geht. Auf die Ergebnisses dieser Arbeitsgruppe darf man gespannt sein, in jedem Falle möchte ich mich schon jetzt an dieser Stelle bei allen Beteiligten für ihre für uns alle so wichtige Mitarbeit herzlichst bedanken!

Nach Vorstellung von Frau Caspers-Merk soll es privaten Versicherern und Beihilfestellen zukünftig ermöglicht werden, mit Zahnärzten oder Zahnarztgruppen von der GOZ abweichende Vergütungsvereinbarungen zu treffen, welche nach Zustimmung des zahlungspflichtigen Patienten teilweise oder in Gänze an die Stelle der GOZ treten können. Ob darin eine „Falle“ oder eine Chance zu sehen ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden.

Bleibt letztlich die Hoffnung auf die Einhaltung der mündlichen Zusage des BMG, auch in den zukünftigen Paragrafenteil wieder einen Paragrafen aufzunehmen, welcher mit einem Versicherten individuelle, über die in der GOZ festgelegten Gebühren hinausgehende Vereinbarungen erlaubt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem endgültigen Referentenentwurf der neuen GOZ wird bis Ende dieses Jahres zu rechnen sein, die neue GOZ, welche im Übrigen kein parlamentarisches Verfahren durchläuft, sondern lediglich den Bundesrat passieren muss, soll dann im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten.

Nutzen Sie diese Zeit, um sich intensiv mit dem Ihnen in absehbarer Zeit an die Hand gegebenen Kalkulationsraster zur Errechnung Ihrer praxisindividuellen betriebswirtschaftlichen Daten vertraut zu machen, damit Sie den zu erwartenden Veränderungen gewappnet entgegen sehen können!

Seien Sie wie immer herzlichst gegrüßt,

Ihr

Dr. Wolfgang Schmiedel
Präsident der Zahnärztekammer Berlin
Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de