12.06.2018
Resolution zur Punktwerterhöhung der GOZ
1. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sich in der Gesundheitsministerkonferenz und dem Bundesrat durch die entsandten Mitglieder für eine Punktwerterhöhung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mindestens in Höhe der durchschnittlichen Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes einzusetzen. 2. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Bundesregierung auf, die bereits 2011 von den Zahnärztinnen und Zahnärzten geforderte Anpassungsklausel zur Punktwertanpassung in die GOZ unverzüglich aufzunehmen.
Resolution zur Pflicht zur Benennung eine Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 EU-DSGVO, § 38 BDSG (neu)
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz sowie gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Berlin und im Rahmen der Konferenzen der Landesbeauftragten für den Datenschutz dafür einzusetzen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgrund der nahezu ausschließlich kurativen Tätigkeit dieser Personengruppe aus dem Anwendungsbereich des Art. 37 EU-DSGVO herausgenommen werden. Zahnärztekammer Berlin
Resolutionen zur GOZ-Punktwerterhöhung und zur Benennung von Datenschutzbeauftragen
Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin am 31. Mai 2018
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin hat in ihrer Sitzung am 31. Mai 2018 auf Antrag des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin folgende zwei Resultionen beschlossen:Resolution zur Punktwerterhöhung der GOZ
1. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sich in der Gesundheitsministerkonferenz und dem Bundesrat durch die entsandten Mitglieder für eine Punktwerterhöhung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mindestens in Höhe der durchschnittlichen Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes einzusetzen. 2. Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Bundesregierung auf, die bereits 2011 von den Zahnärztinnen und Zahnärzten geforderte Anpassungsklausel zur Punktwertanpassung in die GOZ unverzüglich aufzunehmen.
Resolution zur Pflicht zur Benennung eine Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 EU-DSGVO, § 38 BDSG (neu)
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz sowie gegenüber der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Berlin und im Rahmen der Konferenzen der Landesbeauftragten für den Datenschutz dafür einzusetzen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgrund der nahezu ausschließlich kurativen Tätigkeit dieser Personengruppe aus dem Anwendungsbereich des Art. 37 EU-DSGVO herausgenommen werden. Zahnärztekammer Berlin