19.12.2007
In der Verhandlung ließ das Gericht erkennen, dass die Wahlauszählung im Jahr 2006 aus rein formaljuristischen Gründen zu beanstanden sei und deshalb aus seiner Sicht Neuwahlen durchzuführen seien. Gleichzeitig hat das Gericht aber auch ausdrücklich festgestellt, dass es keinerlei Manipulationen bei der Auszählung der Stimmzettel gab.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde damit dem Begehren von fünf Zahnärzten aus Oppositionsgruppierungen der Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer, dem Parlament der Berliner Zahnärzte, entsprochen. Diese fünf Zahnärzte hatten vor dem Verwaltungsgericht Berlin Neuwahlen gefordert, weil ca. 70 Wahlbriefe mit ausgezählt worden waren, die erst am ersten Werktag nach Ablauf der Wahlfrist der Geschäftsstelle des Wahlausschusses zugestellt wurden – abgeschickt wurden diese Wahlbriefe allerdings nachweislich noch innerhalb des Wahlzeitraumes.
Nach Auffassung des amtierenden Vorstandes ist dieses seit Jahrzehnten praktizierte Auszählungsverfahren auch wählerfreundlich, denn so werden möglichst viele noch im Wahlzeitraum zur Post gegebene Stimmzettel mitgezählt, und die größere Anzahl der Wählerstimmen ermöglicht die Erfassung eines noch genaueren Wählerwillens. Außerdem entspricht diese Vorgehensweise den allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung von nach dem Fristende von der Post zugestellten Briefsendungen, wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag fällt.
Dr. Schmiedel: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bedauern wir sehr, dass es überhaupt zu einer solchen Klage kam und dass keine Einigung im Vorfeld erzielt werden konnte. Die Beschlüsse, die der unabhängige Wahlausschuss, und nicht etwa der Vorstand der Zahnärztekammer, im Jahre 2006 fällte, waren einstimmig, und im weisungsfreien Wahlausschuss waren auch Vertreter der Oppositions-Gruppierungen vertreten!“
Zunächst wird die Berliner Zahnärztekammer nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „So wie es das Recht der Kläger war, die Wahlauszählungen überprüfen zu lassen, ist es auch das gute Recht des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin, dieses Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung auf die Einlegung etwaiger Rechtsmittel überprüfen zu lassen.“
Die Kläger hatten den Vorschlag des Gerichtes abgelehnt, auf die Anordnung von Neuwahlen zu verzichten, wenn die Zahnärztekammer die Kosten des Verfahrens insgesamt trägt.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibt der jetzt amtierende Vorstand nach der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin im Amt.
Pressestelle der Zahnärztekammer Berlin, Birgit Dohlus, Telefon: 030 / 3082 4682
eMail: info@zahndienst.de
Zahnärztekammer Berlin: Verwaltungsgericht fordert Neuwahlen aus formaljuristischen Gründen
Presseinformation der Zahnärztekammer Berlin vom 19. Dezember 2007
„Wir müssen nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichtes abwarten. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung des Urteils auf die mögliche Einlegung von Rechtsmitteln ist dies ein dunkler Tag für die Berliner Zahnärzte, für die zahnärztliche Selbstverwaltung und auch für den Einsatz des Vorstandes für die Interessen aller Berliner Zahnärzte“, so kommentierten Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin, und sein Vorstand die heutige Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht zum Thema Anfechtung der Kammerwahl 2006.In der Verhandlung ließ das Gericht erkennen, dass die Wahlauszählung im Jahr 2006 aus rein formaljuristischen Gründen zu beanstanden sei und deshalb aus seiner Sicht Neuwahlen durchzuführen seien. Gleichzeitig hat das Gericht aber auch ausdrücklich festgestellt, dass es keinerlei Manipulationen bei der Auszählung der Stimmzettel gab.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde damit dem Begehren von fünf Zahnärzten aus Oppositionsgruppierungen der Delegiertenversammlung der Berliner Zahnärztekammer, dem Parlament der Berliner Zahnärzte, entsprochen. Diese fünf Zahnärzte hatten vor dem Verwaltungsgericht Berlin Neuwahlen gefordert, weil ca. 70 Wahlbriefe mit ausgezählt worden waren, die erst am ersten Werktag nach Ablauf der Wahlfrist der Geschäftsstelle des Wahlausschusses zugestellt wurden – abgeschickt wurden diese Wahlbriefe allerdings nachweislich noch innerhalb des Wahlzeitraumes.
Nach Auffassung des amtierenden Vorstandes ist dieses seit Jahrzehnten praktizierte Auszählungsverfahren auch wählerfreundlich, denn so werden möglichst viele noch im Wahlzeitraum zur Post gegebene Stimmzettel mitgezählt, und die größere Anzahl der Wählerstimmen ermöglicht die Erfassung eines noch genaueren Wählerwillens. Außerdem entspricht diese Vorgehensweise den allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung von nach dem Fristende von der Post zugestellten Briefsendungen, wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag fällt.
Dr. Schmiedel: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bedauern wir sehr, dass es überhaupt zu einer solchen Klage kam und dass keine Einigung im Vorfeld erzielt werden konnte. Die Beschlüsse, die der unabhängige Wahlausschuss, und nicht etwa der Vorstand der Zahnärztekammer, im Jahre 2006 fällte, waren einstimmig, und im weisungsfreien Wahlausschuss waren auch Vertreter der Oppositions-Gruppierungen vertreten!“
Zunächst wird die Berliner Zahnärztekammer nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „So wie es das Recht der Kläger war, die Wahlauszählungen überprüfen zu lassen, ist es auch das gute Recht des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin, dieses Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung auf die Einlegung etwaiger Rechtsmittel überprüfen zu lassen.“
Die Kläger hatten den Vorschlag des Gerichtes abgelehnt, auf die Anordnung von Neuwahlen zu verzichten, wenn die Zahnärztekammer die Kosten des Verfahrens insgesamt trägt.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibt der jetzt amtierende Vorstand nach der Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin im Amt.
Pressestelle der Zahnärztekammer Berlin, Birgit Dohlus, Telefon: 030 / 3082 4682
eMail: info@zahndienst.de