15.12.2003

Zahnmedizinische Versorgung: Was sich ab 01.01.2004 für die Patienten wahrscheinlich ändert!

Presseinformation der Zahnärztekammer Berlin vom 15. Dezember 2003

Kurz vor Weihnachten sehen viele der ab 2004 geplanten Änderungen schon klarer aus als noch wenige Wochen zuvor – dennoch, so der Präsident der Zahnärztekammer Berlin, Dr. Christian Bolstorff, können alle Auskünfte über Neuerungen nur ‚ohne Gewähr’ gegeben werden: „Wir haben erleben müssen, dass es ein endloses HickHack um Details der geplanten zahnmedizinischen Versorgung gibt und auch allgemeine Entwicklungen wie die Praxisgebühr schlagen in unseren Bereich zurück. Es ist daher eher ein Versuch als ein Statusbericht, einmal zusammenzustellen, mit welchen Änderungen welche Patientenkreise zu rechnen haben.“

Unsicherheiten gäbe es nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei den Zahnärzten selbst. Für viele werde es mühsam, mit Blick auf die Weihnachtstage und Praxisferien bis zum Start in wenigen Tagen alles im Griff zu haben, was nun anders läuft. „In der Übergangszeit wird es ganz sicher hier und da mal spürbar klemmen“, prophezeit Dr. Bolstorff, „aber wir bemühen uns auch von Kammerseite her, unsere Mitglieder auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen. Leider müssen wir dabei auch Dinge in die Praxen transportieren, gegen die wir uns nach wie vor wehren, dazu gehört die ‚Kassengebühr’, die leider immer noch – sicher nicht zufällig - irreführend ‚Praxisgebühr’ genannt wird!“

Es habe sich auch gezeigt, dass viele Patienten, die gar nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, davon ausgingen, dass auch für sie „alles teurer“ werde: „Manche wollten noch 2003 Zahnersatz, weil sie gehört hatten, er werde 2004 teurer – gegen die vielen Missverständnisse, die durch die immer wieder durch Korrekturen geänderten, oft falschen oder missverständlichen Sachstands-Darstellungen entstehen, sind wir in den Praxen schier machtlos“, so Dr. Bolstorff, „und ich gestehe: Wir selbst haben Mühe, den jeweils aktuellen Überblick zu behalten. Und während sich langsam der Dschungel lichtet, wie sich das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis entwickelt, werden wir Zahnärzte noch einiges an Unsicherheiten durchstehen müssen, wie sich künftig die Kosten für Zahnersatz in den Laboren entwickeln. Hier ist noch vieles ungeklärt, z.B. wie die Zahntechnik auf die neuen Preisregeln reagiert, die ab 1. Januar 2004 deutschlandweit angeglichen wurden. Im 1. Quartal 2004 sehen wir sicher klarer.“

Nach dem derzeitigen Stand bringt der 1. Januar 2004 für folgende Patienten nachstehende Änderungen:
  • Sozialhilfeempfänger: Ab 1.1.2004 werden alle Sozialhilfeempfänger über die gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt, die Krankenkasse rechnet mit dem Sozialhilfeträger ab, nicht mehr der behandelnde Zahnarzt. Kassengebühr („Praxisgebühr“): 1 € (inzwischen geändert: 10 € wie alle GKV-Patienten) pro Quartal, wenn der Zahnarzt aufgesucht wird, Kontrolltermine sind 1 x jährlich (inzwischen geändert: 2 x pro Jahr) von der Krankenkassengebühr befreit

  • Privatversicherte Patienten: Keine Kassengebühr, keine Änderungen

  • Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte etc.): Keine Kassengebühr, keine Änderungen

  • Zivildienstleistende, Soldaten der Bundeswehr: Keine Kassengebühr, keine Änderungen

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: keine Kassengebühr, von allen Zuzahlungen generell befreit

  • Gesetzliche Versicherte Patienten: Kassengebühr („Praxisgebühr“): 10 € 1 x pro Quartal, wenn die Zahnarztpraxis aufgesucht wird, „Kontrolltermine“ sind – 1 x pro Jahr genutzt - von der Krankenkassengebühr befreit.
  • Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 x jährlich übernommen
  • Röntgenuntersuchungen sind eingeschränkt worden
  • Das Bonusheft sollte weitergeführt werdenZahnersatz:
  • Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der bestehenden Form
  • Einige Versorgungsmöglichkeiten sind nach der Änderungen der Leistungspositionen nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. sogenannte „Geschiebe“-Lösungen). Im Leistungskatalog enthaltene Zahnersatz-Versorgungsformen sind zugunsten von Prophylaxeleistungen „abgewertet“ worden, der Eigenanteil wird also für die Patienten etwas preiswerter.
  • Ab 1.1.2005 ist für Zahnersatz eine eigene Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zuständig, es sollte also bis 31.12.2004 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.
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