08.04.2009

Zur neuen GOZ

MBZ 04-2009   Beitrag von Karsten Geist   Rechtzeitig zum Deutschen Zahnärztetag im Oktober 2008, mitten in die Versammlung hinein, übergab das BMG den Referentenentwurf für die neue GOZ an die Zahnärzte in Deutschland.

Eine erste Durchsicht ließ schon nichts Gutes erahnen. In der folgenden Zeit wurde gerechnet, ausgewertet und leider festgestellt, dass der Entwurf sowohl fachlich als auch betriebswirtschaftlich mangelhaft, ja sogar inakzeptabel war. Am 15.11.08 fand eine außerordentliche Bundesversammlung der BZÄK statt, in der man sich koordinierte und dann die ersten Schritte in die Wege leitete. Es folgte ein Gespräch mit dem Staatssekretär im BMG, Herrn Dr. Klaus Theo Schröder, in dem die Zahnärzte ihre nachhaltige Kritik an dem Entwurf zum Ausdruck brachten. Daraufhin gab es mehrere Sitzungen einer Arbeitsgruppe in Bonn. Der von BZÄK, KZBV, DGZMK und FVDZ gemeinsam erstellte Katalog fachlicher Kritiken, der folgerichtig zur Ablehnung des Referentenentwurfes führte, war die Grundlage für die zahnärztliche Argumentation. Die katastrophalen Folgen für die Zahnmedizin, die Patienten, die Wissenschaft und die Zahnärzte waren unsere Motivation. Unser Berufsstand ist mit der Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde und der wissenschaftlichen Leistungsbeschreibung - der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) – in Vorleistung gegangen und hat ihren Teil zu einer Erneuerung beigetragen. Die Zahnärzteschaft hat sich in der Arbeitsgruppe des BMG – mit einer kurzen Unterbrechung – von Anfang an eingebracht. Die darin enthaltenen Vorstellungen über die Gestaltung der Honorare entsprachen weitgehend den von Seiten des BMG errechneten Praxis-Zeit-Kosten und ließen eine auf die Praxis bezogene Individualisierung zu.  Im Referentenentwurf war dann davon keine Rede mehr. Eine Angleichung der GOZ-neu an den BEMA war das Ziel. Die Aufnahme bisher noch nicht in der GOZ enthaltener und somit bisher analog berechneter Leistungen und damit verbundene Bewertungsänderungen folgten dem Muster der BEMA-Umrelationierung. Sie führten zum Teil zu massiven Absenkungen. Besonders betroffen davon ist der Bereich, der auch in der vertragszahnärztlichen Behandlung eine Rolle spielt. Eine Erhöhung erfolgte nur in Bezug auf das beschriebene Leistungsvolumen, nicht aber bei der Vergütung und auch nicht in der Frage der für den Patienten zur Verfügung stehenden Zeit. Die Öffnungsklausel wirkt sich nur einseitig zu Ungunsten der Zahnärzte aus. Dass die Preise im Dienstleistungssektor seit 1988 um über 60% gestiegen sind, wurde nicht mal andeutungsweise berücksichtigt. Stattdessen wurde eine Punktwerterhöhung um 0,46% nach zwanzig Jahren offeriert – ein Hohn! In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in dem Frau Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, zitiert wird, liest sich das dann etwa so:
„Nach ihrer Lesart entgeht den gut 55000 niedergelassenen Zahnärzten damit eine Honorarerhöhung für die nicht von den Kassen bezahlten Leistungen von 10 Prozent.“  „Die Zahnärzte wollen 50 Prozent mehr. Das ist völlig utopisch, gerade in einer Wirtschaftslage wie der heutigen."„Die haben noch nie konstruktiv an einer Verordnung mitgewirkt."
Und das Ganze wird verbunden mit der Beunruhigung:
„Der nächste Bundestag werde nicht über mehr Geld verfügen als der  jetzige. Ich glaube nicht, dass man bei neuen Verhandlungen über die Honorare der Zahnärzte so ein Angebot wird aufrechterhalten können. Wir leben doch in denkbar schlechten Zeiten für Honorarforderungen im zweistelligen Prozentbereich."
Seit wann wird die privatzahnärztliche Leistung aus dem Bundeshaushalt bezahlt? Zeigt sich hier die vollständige Wissensfreiheit oder der wahre Kern? Ist der Wahlkampf jetzt auf Kosten der Zahnärzte eröffnet? Von Seiten des BMG liegt jedenfalls bis heute keine verbindliche Aussage darüber vor, wann die GOZ-neu nun kommen wird. Vermutlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode, was sicher der Geschlossenheit des zahnärztlichen Berufsstandes zu verdanken ist, aber ganz sicher auch dem Bundeswirtschaftsministerium und den Ländern (Beihilfe) sowie der PKV, denen dieser Referentenentwurf zu teuer erschien. Jetzt heißt es abzuwarten. Wir hatten Recht, als wir Sie baten, keine Fortbildungen zur neuen GOZ zu besuchen. Die Kammern, allen voran die BZÄK, im Verbund mit KZBV, DGZMK und FVDZ, bieten weiterhin dieser oder der folgenden Bundesregierung ihre sachbezogene Zusammenarbeit an. Aber sie werden weiterhin die Gefahren fauler Kompromisse von Seiten des Gesetzgebers offen anprangern. Karsten Geist -Vizepräsident-
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