31.08.2022

Geplantes neues Gesetz gefährdet Patientenversorgung

Zahnärztekammer Berlin warnt vor Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

Berlin, 31.08.2022 – Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin warnt eindringlich vor den negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). Die vom Bundeskabinett Ende Juli 2022 im Gesetzesentwurf geplante Budgetierung ärztlicher Leistungen gehe eindeutig zu Lasten der gesetzlich Versicherten, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin: „Eine Umsetzung des Gesetzes stellt eine echte Bedrohung für das hohe Niveau der Patientenversorgung dar. Das Honorar für die zahnärztliche Versorgung soll gekürzt und insgesamt gedeckelt werden. Das bedeutet, dass die Krankenkassen für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten weniger zahlen werden.“

Zahnärztin Barbara Plaster, Vizepräsidentin der ZÄK Berlin, erläutert: „Die in dem Entwurf geplante Budgetierung (zahn-)ärztlicher Leistungen hat ganz klar negative und vor allem langfristige Konsequenzen für die Mundgesundheit der Bevölkerung. Ist das Budget aufgebraucht, werden gesetzlich Versicherte länger auf einen Termin oder auf bestimmte Leistungen warten oder gar verzichten müssen. Die vom Bundesgesundheitsminister erhofften Einsparungen werden für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten fehlen und Versicherte verlieren gesetzlich zugesicherte Leistungsansprüche.“ Denn auch, wenn sie einen Termin bekommen haben, könne schließlich keine Leistung umsonst erbracht werden.

Dringend notwendige Leistungen wie zum Beispiel die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie, die gerade erst mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums in den Zahnarztpraxen als gesetzliche Leistung umgesetzt werde, stünden vor dem Aus. Mit schwerwiegenden Folgen für die Allgemeingesundheit der Bevölkerung: Unbehandelt ist Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Die Erkrankung steht im Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Sie stellt ein Risiko bei Schwangerschaften, demenziellen Erkrankungen und schweren Verläufen bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist hoch: Jeder zweite Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis.

„Allen gesetzlich Versicherten gegenüber ist der Gesetzentwurf völlig unverantwortlich. Wir fordern vom Gesetzgeber, den Entwurf keinesfalls zu beschließen! Zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten darf das Gesetz so nicht verabschiedet werden“, betonten Heegewaldt und Plaster.

 

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