Neues Datenschutzrecht seit Mai 2018
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in jeder Zahnarztpraxis verbindlich anzuwenden. Es gilt, eine Vielzahl an Aspekten zu beachten, um personenbezogene Daten, nicht nur der Patienten, sondern beispielsweise auch des Personals und der Lieferanten zu schützen. Doch viele Regelungen sind nicht neu, sondern die Übertragung des bereits praktizierten deutschen Datenschutzrechts auf europäische Ebene.
Hier finden Sie im Wortlaut
Oft gestellte Fragen zur EU-DSGVO
Die FAQs zur EU-DSGVO werden fortlaufend aktualisiert (Stand: 09.2021).
Änderung DSGVO! Information der Patienten: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz weist darauf hin, dass jeder Patient einzeln darüber informiert werden muss, zu welchem Zweck die Praxis seine personenbezogenen Daten verarbeitet. D. h. Sie müssen jedem Patienten ein Exemplar der Informationserklärung übergeben. Hierüber genügt ein Vermerk in der Patientenakte, eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ein Aushang ist leider nicht ausreichend.
Informationen der Bundeszahnärztekammer zum neuen Datenschutzrecht
Hier können Sie das Merkblatt der BZÄK zum neuen Datenschutzrecht, das die wichtigsten Informationen und Neuerungen zusammenfasst, herunter laden.
Hier finden Sie außerdem den aktualisierten Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis) der BZÄK.
Datenschutz im ZQMS der Zahnärztekammer Berlin
Damit Sie sich nicht alle Informationen zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammensuchen müssen, hat die Zahnärztekammer Berlin im neuen Zahnärztlichen QualitätsManagementSystem (ZQMS) alle notwendigen Unterlagen für ihre Mitglieder bereit gestellt. Beim ZQMS können Sie sich kostenlos unter www.zqms.de registrieren. Mit dem ZQMS stehen Ihnen alle Materialien zur Verfügung, um die Anforderungen an den Datenschutz umsetzen zu können und Sie sind gut vorbereitet auf den Start der DSGVO.
Alle Informationen zur Registrierung können Sie dem ZQMS-Flyer entnehmen.
Hier finden Sie ein Video, in dem das ZQMS kurz erklärt wird: ZQMS - Zahnärztliches QM ohne Stress
Bei Fragen zum ZQMS wenden Sie sich bitte an das Referat Praxisführung der Zahnärztekammer Berlin:
Telefon (030) 34 808 119.
Juristische Erstberatung zum Datenschutz
Bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Justiziarin der Zahnärztekammer Berlin:
Irene Mitteldorf, Telefon (030) 34 808 161.
Hier können Sie die Unterlagen einsehen
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Informationen zur Erfassung personenbezogener Daten (Mustertext)
- Ablauf und Checkliste zum Datenschutz (Muster)
- Datenschutz, Archivierung, Karteikartenführung (Muster)
- Informationen zur Datenorganisation im Rahmen der Umsetzung der DSGVO
- Hinweise über Betroffenenrechte gemäß Art. 14 ff DSGVO
- Zuständige Datenschutzbehörde
- Rechtlicher Hinweis zur Datenschutzfolgeabschätzung
- Information zur Risikobeurteilung
- Risikobeurteilung (Checkliste)
Dokumente, Vorlagen, Muster zum Datenschutz
- Auditprotokoll (Muster)
- Nachweis über Datenschutz-Maßnahmen (Muster)
- Schulungsplan DSGVO
- Übersicht datenverarbeitender Personen und Ermittlung der Personengrenze
- Verarbeitungsverzeichnis (Muster)
- Verfahrensanweisung (Anfragen der Aufsichtsbehörden)
- Verfahrensanweisung (Umsetzung Datenschutz)
- Verfahrensanweisung (Vorgehen bei Datenschutzverstoß)
- Zuweisung von Verantwortlichkeiten
Patienten-Einwilligung
- Keine Einwilligungserklärung von Patienten notwendig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Behandlung im Gesundheitsbereich nach Art. 6 Abs. 1b, 9 Abs. 2 h EU-DSGVO zulässig. Es bedarf daher keiner gesonderten Einwilligung des Patienten.
- Einverständniserklärung Einsichtnahme Patientenakte
- Einwilligung Praxisinfo (Muster)
- Einwilligung private Abrechnungsstelle (Muster)
- Einwilligung Austausch Patientendaten (Muster)
- Einwilligungserklärung Weitergabe an Dentallabor (Muster erstellt von Zahnärztekammer Berlin und Mitteldeutsche Zahntechnikerinnung) Hinweis: Muster nur notwendig, wenn mit dem Labor kein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen wurde
- Entbindung Schweigepflicht (Muster)
- Entbindung Schweigepflicht-Unterlagen für weiterbehandelnden Zahnarzt (Muster)
Mitarbeiter-Einwilligung und -Verpflichtungserklärung
- Einwilligung Mitarbeiter (Muster)
- Verpflichtungserklärung (Muster) - Muster hinsichtlich der Arbeitnehmerhaftung der Rechtsprechung des BAG angepasst
- Anlage 1 zur Verpflichtungserklärung - Auszug aus dem Strafgesetzbuch (§203 StGB)
- Anlage 2 zur Verpflichtungserklärung - Auszug aus dem Amtsblatt der EU (Art. 83 DSGVO)
- Anlage 3 zur Verpflichtungserklärung - Auszug aus dem BDSG (§ 43)
- Anlage 4 zur Verpflichtungserklärung - Auszug aus dem BDSG (§ 44)
- Anlage 5 Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin - Zahnärztliche Dokumentation (§7)
Auftragsdatenverarbeitung
- Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Dentallabor (Muster)
- Auftragsdatenverarbeitungsvertrag allgemein (Muster)
- Verschwiegenheitsverpflichtung (Muster) Hinweis: Eine Verschwiegenheitsverpflichtung müssen Sie sich von jedem Kooperationspartner unterschreiben lassen, unabhängig davon, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht oder nicht.
Datenschutzbeauftragter (DSB)
- Bestellung DSB (Muster) und Info
- Informationen zur Ermittlung der Personengrenze
- Rechtliche Hinweise zur Bestellung
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Praxis, die keine oder nahezu keine Datenverarbeitung vornehmen, z. B. die Behandlungsassistenz, sind nicht zum Personenkreis derjenigen zu zählen, deren „Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten“ nach Art. 37 EU-DSGVO liegt. Sie sind damit nicht für die Bestimmung der Personengrenze zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten heranzuziehen.
Verschlüsselung vertraulicher Dateien
- Informationen zum Programm CryptFile
- CryptFile für Windows PC
- CryptFile für Appel Macintosh Computer
- Bedienungsanleitung CryptFile
- Bedienungsanleitung CryptFile kurz
Mehr Informationen finden Sie unter www.zaek-berlin.de/verschluesselung
Auslegung der Vorschriften: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Auslegung der Vorschriften lässt aktuell noch einige Fragen offen, die erst im Laufe der Zeit durch die einzelnen Datenschutzbehörden bzw. durch die Gerichte entschieden werden. Die hier eingestellten Formulare und Hinweise unterliegen daher einer ständigen Aktualisierung. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Haftung der Zahnärztekammer Berlin für die bereitgestellten Formulare und Muster nicht übernommen werden kann.
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