Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung und der Vorstand bilden nach §11 des Berliner Heilberufekammergesetzes die Organe der Zahnärztekammer Berlin.

Gemäß §12 Berliner Heilberufekammergesetz setzt sich die Delegiertenversammlung aus den gewählten und benannten Kammerangehörigen zusammen. Wählbar zur Delegiertenversammlung sind die wahlberechtigten Kammerangehörigen. Die 45 ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Delegiertenversammlung gehört als Mitglied außerdem ein Vertreter der Berliner Universitätsmedizin an.

Die Delegiertenversammlung als oberstes Organ der Zahnärztekammer wählt den Vorstand der Zahnärztekammer und beschließt unter anderem die Hauptsatzung sowie die Berufs-, Melde-, Weiterbildungs- und Beitragsordnung.

Die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind für Kammerangehörige öffentlich.
 

► Mitglieder der Delegiertenversammlung | Stand: 06.2024

vertretene Gruppierungen des Berufsstands

Organigramm: Organe und Referate der Zahnärztekammer Berlin

15. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 13. Februar 2025

16. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 22. Mai 2025

17. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 20. November 2025

jeweils um 19:00 Uhr s. t.

Resolution der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin (14.12.2023)

Veränderungen der Bundeszahnärztekammer sind überfällig und müssen unverzüglich vorgenommen werden!

Die Verdienste der Bundeszahnärztekammer anerkennend und im Wissen um den Wert einer nationalen Vertretung der Zahnärzteschaft sehen die Delegierten der Zahnärztekammer Berlin ein Missverhältnis zwischen den Kosten der BZÄK und den Ergebnissen, die für die praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte erreicht werden.

Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fordert den Vorstand der BZÄK auf, die Strukturen der Bundeszahnärztekammer zu überprüfen und zu verschlanken, deutliche Maßnahmen zur Kostendämpfung vorzusehen und den bereits begonnenen Weg der Reform der Gremien aktiv fortzusetzen und unverzüglich eine deutliche Reduzierung der Bundesversammlung auf maximal 100 Delegierte festzusetzen.

Der Verbleib der Berliner Zahnärztekammer in der BZÄK wird von den Delegierten der Zahnärztekammer Berlin sehr kritisch diskutiert.

Die Wahl zur 16. Amtsperiode der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fand im Herbst 2020 statt.

HIER finden Sie die Niederschrift der Stimmenauszählung vom 02.12.2020 und HIER die Bekanntmachung des Wahlergebnisses im MBZ 01|2021

Hier finden Sie die Mitglieder des Satzungsausschusses der Zahnärztekammer Berlin.

Hier finden Sie die Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin  und die  Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung.

Die Zahnärztekammer Berlin hat nach §1 Berliner Heilberufekammergesetz den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR). Das bedeutet, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert wird. Der Staat übt die Rechtsaufsicht aus, nicht jedoch die Fachaufsicht.

Laut §19 Berliner Heilberufekammergesetz führt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege die Rechtsaufsicht über die Zahnärztekammer Berlin.

 

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