Referat Aus- und Fortbildung Zahnmedizinische Fachangestellte
Dr. Ufuk Adali
- Beratung von Ausbildern und Auszubildenden
- ZFA-Ausbildungsplatzbörse
- ZFA-Grundausbildung
- ZFA-Aufstiegsfortbildung ZMP | DH | ZMV | FZP | ZMF
- Begabtenförderung
Teamleitung und Ausbildungsberatung
Leane Schaefer
- (030) 34 808 122
- (030) 34 808 222
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Abschlussprüfungen | Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Katharina Meißner
- (030) 34 808 152
- (030) 34 808 252
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Abschlussprüfungen | Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Mirjam Kehrberg
- (030) 34 808 147
- (030) 34 808 247
- Mail senden
Röntgen- und Abschlussprüfungen | Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Birgit Bartsch
- (030) 34 808 121
- (030) 34 808 221
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Registrierungen
Matthias Rosenthal
- (030) 34 808 123
- (030) 34 808 223
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Aufstiegsfortbildungen Begabtenförderung
Manuela Kollien
- (030) 34 808 129
- (030) 34 808 229
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Die MitarbeiterInnen des Referats Aus- und Fortbildung Zahnmedizinische Fachangestellte/r (ZFA) stehen Ihnen in allen Fragen der Grundausbildung, Aufstiegsfortbildung und rund um den Beruf der „Zahnmedizinischen Fachangestellten“ gerne zur Verfügung.
Das Referat betreut Sie, die ausbildenden Zahnärzte, und Ihre Auszubildenden. Als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes hat das Referat die Aufgabe, die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu betreuen, Kurse und Prüfungen zu organisieren und auch für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Sorge zu tragen. Grundsätzlich stehen Ihnen alle Mitarbeiterinnen für die Beantwortung von Fragen im Bereich ZFA zur Seite. Die Ausbildungsberaterin Sophia Kemper steht Ihnen darüber hinaus bei Konflikten und Problemen zur Verfügung.
Eine individuelle Rechtsberatung für ausgelernte Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinische Fachangestellte ist nicht möglich.
Sie suchen eine/n Praktikanten/in oder eine/n Auszubildende/n?
Die Zahnärztekammer Berlin bietet Ihnen als Zahnärztin oder Zahnarzt auf der Stellen- und Praxisbörse der Berliner Zahnärzte die Möglichkeit, Ihr Praktikums- und Ausbildungsangebot kostenlos zu veröffentlichen.
Oder Sie schauen direkt bei den Praktikums- und Ausbildungsplatz-Gesuchen unserer Stellen- und Praxisbörse nach geeigneten Interessenten.
Hier finden Zahnärztinnen und Zahnärzte Wissenswertes zur Durchführung eines Schülerpraktikums
sowie ein Formular für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und die Zahnarztpraxis.
Wir freuen uns, dass Sie bereit sind, die verantwortungsvolle Aufgabe der Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Ihrer Praxis durchzuführen. In organisatorischen Fragen und zu Ihrer Unterstützung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Zahnärztekammer Berlin gerne zur Verfügung.
Sollten während der Ausbildung Fragen und Probleme auftreten, wenden Sie sich an unsere Ausbildungsberaterin, Dr. Susanne Hefer, oder an das zuständige Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin, Herr Dr. Ufuk Adali.
Bitte beachten Sie die Registrierungszeiten:
Grundsätzlich erfolgt die Einschreibung jährlich zu folgenden Zeiten:
Sommerhalbjahr: 01. Februar
POSTEINGANG: 28./29. Februar
Winterhalbjahr: 01. August
POSTEINGANG: 31. August
Die vollständig ausgefüllten Ausbildungsverträge müssen spätestens zu den angegebenen Posteingangszeiten bei der Zahnärztekammer eingegangen sein.
Verspätet eingegangene Verträge können gemäß Aufforderung der operativen Schulaufsicht Berufliche Schulen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der beiden Berliner Berufsschulen zukünftig erst zum Folgesemester von der Zahnärztekammer Berlin registriert werden.
Die Berichtshefte (schriftlichen Ausbildungsnachweise) werden nach der ersten Eintragung in das Berufsausbildungsregister zusammen mit den gesiegelten Verträgen in die ausbildende Praxis geschickt.
Hier finden Sie weitere Informationen zur ZFA-Grundausbildung (Einstellungs-, Ausbildungs- und Abschlussphase, Prüfungstermine, Prüfungsordnung).
Hier finden Sie das Merkblatt für die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Aufstiegsfortbildungen für ZFA am Philipp-Pfaff-Institut
Die Anforderungen in einer Zahnarztpraxis wachsen ständig. Um diesem gerecht zu werden, ist es notwendig, das im ZFA-Beruf erlernte Wissen immer up-to-date zu halten und Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.
Mit dem Philipp-Pfaff-Institut bietet die Zahnärztekammer Berlin neben zahlreichen Mitarbeiterkursen Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten an, die die Absolventen zu neuen Aufgaben führen, z. B. als Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten (ZMP), Dentalhygieniker (DH), Zahnmedizinische Verwaltungsassistenten (ZMV) oder Fachwirte für Zahnärztliches Praxismanagement (FZP), die zur Aufnahme eines Studiums in jedem Studiengang berechtigen. Für alle Aufstiegsfortbildungen ist auch eine modulare Form möglich, so dass nach Vorlage aller notwendigen Teilmodule zum Beispiel der Abschluss zum Zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) durch die Kammer anerkannt werden kann.
Nähere Informationen zu den Inhalten der Aufstiegsfortbildung finden Sie unter www.pfaff-berlin.de.
Die AnsprechpartnerInnen der Aufstiegsfortbildung erreichen Sie telefonisch unter (030) 414 725 18.
Hier finden Sie weitere Informationen zur ZFA-Fort- und Weiterbildung.
Das Philipp-Pfaff-Institut bietet regelmäßig Aufstiegsfortbildungen und Weiterbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte an.
Hier finden Sie die aktuellen Kursangebote für Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter und den Fortbildungskatalog 2025.
Verwaltung von Zuschüssen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung (Zahnarzthelfer/innen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte) bei überdurchschnittlichen Leistungen.
Finanzierung
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Bewerbungsvoraussetzungen
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder - Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
oder - Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.
Förderzeitraum
Über drei Jahre lang können Zuschüsse von jährlich bis zu € 2.000,-- für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu € 6.000,--. Von den Stipendiatinnen oder Stipendiaten ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme zu entrichten.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zusendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Auskunft zur Begabtenförderung: http://www.sbb-stipendien.de/
Weitere Informationen zur Begabtenförderung finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.