Dienstagabend-Fortbildung ab 3. Dezember 2024

"Biomedizinische Aspekte von zahnärztlichen Füllungsmaterialien. Amalgam ab 2025 verboten – wie geht es weiter?" (STREAM)*

Bei den Bemühungen von Brüsseler Europapolitikern, eine Umweltbelastung durch Quecksilber zu reduzieren, fokussierte man sich immer wieder auf zahnmedizinisches Amalgam. Das ist aus wissenschaftlicher Sicht kaum nachvollziehbar, denn freies Quecksilber aus diesem Werkstoff macht nur einen subprozentualen Anteil in der Umwelt aus, weil es in Amalgam äußerst stabil gebunden ist und deshalb medizinisch völlig andere - und zwar harmlosere - Eigenschaften hat als in freier Form. Zudem sorgen sehr wirksame Amalgamabscheider dafür, dass die Umwelt nicht mit zahnärztlichem Amalgam belastet wird. Trotzdem werfen die zuständigen Politiker alles in einen Topf und haben nun sogar schon ab 2025 -statt wie bisher geplant ab 2030- ein Amalgamverbot durchgesetzt und zwar gegen die einhellige Meinung der Wissenschaft!

Grundsätzlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass die gesamte Medizin auf der Basis einer Nutzen-Risiko-Relation ein Kompromiss am menschlichen Körper ist, angefangen von Medikamenten über Röntgenaufnahmen bis hin zu chirurgischen Eingriffen. Das gilt gleichermaßen für jegliche zahnärztlichen Füllungen.

Lange Zeit galten Komposite als biomedizinisch harmloser und umweltverträglicher Ersatz für Amalgam in der zahnärztlichen Füllungstherapie. Die aktuelle Forschung belegt für beide Aspekte aber eher das Gegenteil, weil man erst jetzt die Einflüsse von Weichmachern und Kunststoffpartikeln im Stoffwechsel und in der Umwelt erkennt. Endokrine Wirkungen, allergische und möglicherweise auch toxische Konsequenzen müssen bei der Indikation dieser Materialen bedacht werden. Beispielsweise empfehlen wir, bei Schwangeren und Stillenden, im Sinne einer Fürsorgepflicht, jedoch ohne eindeutige wissenschaftliche Basis, weder Amalgam noch Komposite einzusetzen, sondern beispielsweise reine Glasionomere.

Zukünftig könnten für größere Füllungen CAD/CAM basierte Restaurationsverfahren mit den entsprechenden Materialien eine biomedizinische Alternative sein und für kleine Füllungen Glasionomere.

 

Kurzvita Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer

1970 – 1976 | Studium der Zahnmedizin u. der Landwirtschaft in Göttingen
1987 | Gastprofessur University of Minnesota, Minneapolis
1993 | Lehrstuhl Zahnerhaltung, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde Greifswald
1996 – 2002 | Konzilspräsident der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
2001 – 2016 | Geschäftsführender Direktor des Zentrums ZMK
2004 – 2007 | Präsident der DGZMK
2004 – 2008 | gewähltes Mitglied im Kollegiat Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
2006 | Ehrendoktorwürde Dr. h.c. der Staatlichen Medizinischen Universität Moskau
2007 | Ehrenmitglied DGFDT
2009 – 2015 | Science Committee FDI (World Dental Federation)
2016 | emeritiert, Fortführung der studentischen Lehre und Forschung,
seit 2017 | Delegierter ZÄK M-V, Fortbildungsausschuss, Vorstand DGÄZ, Science Committee CED in Brüssel, Vortrags- und Kurstätigkeit auch international

 

 

*Vortrags-Modalitäten

Ab dem 3. Dezember 2024  streamen wir die Veranstaltung für vier Wochen (bis 06.01.2025).

Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, wenn Sie innerhalb von vier Wochen (bis 06.01.2025) nach Veröffentlichung des Streams die Ergebnisse des entsprechenden Online-Fragebogens zu mindestens zwei Dritteln richtig beantwortet und Ihren vollständigen Namen und Adresse angegeben haben.

Die Bearbeitung der Fragebögen und der E-Mail-Versand der Teilnahmebescheinigungen erfolgen innerhalb von vier Wochen nach Eingang über das Philipp-Pfaff-Institut.

Zurück zur DAF-Übersicht

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de